Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

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Rechtliche Mittel der Wirtschaft, um die Informations- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken mehr Erfahrungen aus der Wirtschaft - wie unerwünschte Informationen und Meinungen bekämpft werden. mehr
Grundsätzlich gilt: Das informationsinteresse der Öffentlcihkeit ist wichtiger, als das Schutzbedürfnis der Wirtschaft
(siehe auch hier).
Dennoch führen viele Interpretationen der Gesetze (vor allem der Schutzgesetze aus dem Persönlichkeitsrecht) zu Kritikverboten - auch wenn zweifelsfrei "dubiose" Firmen kritisiert werden. (Siehe Metatag Verbot)

Die rechtlichen Mittel der Wirtschaft, Informationen und Meinungen zu unterdrücken

Wirtschaftliche Interessen werden durch vielerlei Gesetze geschützt. Das Wirtschaftsrecht ist ein Sonderrecht, welches zwar aus dem Zivilrecht abgeleitet wird, aber durch die tatsächliche Rechtsprechung ein vom Zivilrecht abweichendes Eigenleben entwickelt hat.
Die Wirtschaftskammern haben durch die spezielle bei ihnen gepflegte Rechtsprechung eigene rechtliche Werte entwickelt, die oft der allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsprechung widerspricht.

Zunächst werden Firmen wie Personen behandelt (Zivilrecht) und geniessen also den  grundrechtlichen Schutz, der von den Persönlichkeitsrechten abgeleitet werden kann.
Siehe Persönlichkeitsrechte gegen Freiheitsrechte

Darüberhinaus gibt es Spezialgesetze etwa zu Markenschutz, Copyright oder Wettbewerb,
welche regulierend in die Informations- und Meinungsfreiheit eingreifen. Solche für den Schutz der Wirtschaft geschaffenen Rechte können sehr effektiv gegen die Grundlagen der Demokratie (Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit) eingesetzt werden


Siehe auch: Allgemeine Erfahrungsberichte - Maulkörbe aus der Wirtschaft

Wie solche Angriffe gegen die Informations- und Meinungsfreiheit im Detail geführt werden wird in ausführlichen Dokumentationen vorgeführt. Siehe dazu: Namensschutzrechte als Vorwand zur Informationsunterdrückung - ausführliche Dokumentation zum Metatag Verbot von Rechtsanwalt Phillipp Neuwald

Siehe dazu auch: Die Eye Net Verfahren - Wirtschaftsrechte siegen über Grundrechte (Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen - ausführliche Dokumentation)

Adressbuchbetrug - Eine ganze Branche sägt am Rechtsstaat - Äusserungsrechtliche Prozesse am laufenden Band - Rechtsmissbrauch per Law Hunting und Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee - Dokumentation vieler Prozesse, in denen die freiheitlichen Äusserungsrechte verteidigt werden konnten


"Wettbewerbsverhältnis" als Vorwand für Äusserungsverbote
Wenn eine Firma eine andere nur deshalb kritisiert, um ihr das Geschäft madig zu machen oder um selber an die Geschäfte der kritisierten Firma zu kommen, ist das verboten.
Das hat dazu geführt, dass von einem Maulkorbkläger gerne ein Konkurrenzverhältnis konstruiert wird - um so (mithilfe der strengeren Wettbewerbsregeln) die Meinungsfreiheit einzuschränken.  Mehr Info ....


Namensrechtsverletzung als Vorwand für Äusserungsverbote: Firmennamen und Markennamen sind gesetzlich geschützt, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Sonst könnten z. B. billige oder wertlose Nachahmungsprodukte mit den Namen der werthaltigen Orginalprodukte versehen und an den Mann gebracht werden. Mit derartigen irreführenden Tricks versuchen zum Beispiel Adressbuchbetrüger den Eindruck zu erwecken, sie seien für das Branchenbuch, die Telecom oder das Patentamt tätig.
Pfiffige Anwälte haben nun diese Namens- und Markenschutzrechte als Maulkorb Waffe entdeckt.
Mehr Info

Nennung von Markennamen - Unter dem Vorwand des Namens- und Markenschutzes hatten immer wieder dubiose Firmen versucht, kritische Informationen zu ihren Produkten abzublocken. So hatte zum Beispiel die Firma Branchenklick AG (welche mit einem irrerführend gestalteten "Branchenbuch" Formular Aufträge erschlich) einem Anwalt verboten, Opfern des Trickformulars seine Hilfe per Google Werbung anzubieten, indem er das Adword "Branchenklick" verwendete. Derartigen Angriffen hat nun der BGH in 3 Urtelen einen Riegel vorgeschoben.

Nutzung fremder Markennamen als Adword Werbung bei Google ist erlaubt
>>> Mehr Info

Aquapol darf beim Namen genannt und kritisiert werden
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Internet Seite darf den Namen der kritisierten Firma in ihrer Homepage-Adresse verwenden
- Beispiel: Die Firma "Versum" hatte gegen die Kritikerseite "Infoversum" geklagt. Das LG München entschied: Wenn der Domaininhaber nur informatorisch tätig ist und kein dirketer Konkurrent des Namensinhabers ist, liegt keine Rechtsverletzung vor.
Zum Urteil

Liste von Urteilen
, in denen Gerichte bei angeblichen Namensrechtsverletzungen für ein freiheitliches Äusserungsrecht entschieden haben Zur Liste

Namensrechte: Verbotene Metatags ? - Angriff auf Internetseiten in denen Firmennamen und Markennamen in den Metatags aufgeführt sind -   Mehr Info