Und schöne
lange Weltfilme |
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Rechtliche Mittel der
Wirtschaft,
um die Informations- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken mehr |
Erfahrungen
aus der Wirtschaft - wie unerwünschte Informationen
und Meinungen bekämpft werden. mehr |
Grundsätzlich gilt: Das informationsinteresse der Öffentlcihkeit
ist wichtiger, als das Schutzbedürfnis der Wirtschaft
(siehe
auch hier).
Dennoch führen viele Interpretationen der Gesetze (vor
allem der Schutzgesetze aus dem Persönlichkeitsrecht)
zu Kritikverboten - auch wenn zweifelsfrei "dubiose" Firmen
kritisiert werden. (Siehe Metatag
Verbot) |
Die rechtlichen
Mittel der Wirtschaft, Informationen und Meinungen zu unterdrücken |
Wirtschaftliche
Interessen werden durch vielerlei Gesetze geschützt. Das
Wirtschaftsrecht ist ein Sonderrecht, welches zwar aus
dem Zivilrecht abgeleitet wird, aber durch die tatsächliche
Rechtsprechung ein vom Zivilrecht abweichendes Eigenleben
entwickelt hat.
Die Wirtschaftskammern haben durch die
spezielle bei ihnen gepflegte Rechtsprechung eigene rechtliche
Werte entwickelt, die oft der allgemeinen zivilrechtlichen
Rechtsprechung widerspricht.
Zunächst werden Firmen wie Personen behandelt
(Zivilrecht) und geniessen also den grundrechtlichen
Schutz, der von den Persönlichkeitsrechten abgeleitet
werden kann.
Siehe
Persönlichkeitsrechte gegen Freiheitsrechte
Darüberhinaus gibt es Spezialgesetze etwa zu Markenschutz,
Copyright oder Wettbewerb, welche regulierend
in die Informations- und Meinungsfreiheit eingreifen.
Solche für den Schutz der Wirtschaft geschaffenen
Rechte können sehr effektiv gegen die Grundlagen
der Demokratie (Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit)
eingesetzt werden
Siehe auch: Allgemeine
Erfahrungsberichte - Maulkörbe aus
der Wirtschaft
Wie solche Angriffe gegen die Informations- und Meinungsfreiheit
im Detail geführt werden wird in ausführlichen Dokumentationen
vorgeführt.
Siehe dazu: Namensschutzrechte
als Vorwand zur Informationsunterdrückung - ausführliche
Dokumentation zum Metatag Verbot von Rechtsanwalt Phillipp
Neuwald
Siehe dazu auch: Die
Eye Net Verfahren - Wirtschaftsrechte siegen über
Grundrechte (Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen - ausführliche
Dokumentation)
Adressbuchbetrug -
Eine ganze Branche sägt am Rechtsstaat - Äusserungsrechtliche
Prozesse am laufenden Band - Rechtsmissbrauch per Law Hunting
und Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee - Dokumentation
vieler Prozesse, in denen die freiheitlichen Äusserungsrechte
verteidigt werden konnten |
"Wettbewerbsverhältnis" als
Vorwand für Äusserungsverbote
Wenn eine Firma eine andere nur deshalb kritisiert, um ihr
das Geschäft madig zu machen oder um selber an die Geschäfte
der kritisierten Firma zu kommen, ist das verboten.
Das hat dazu geführt, dass von einem Maulkorbkläger
gerne ein Konkurrenzverhältnis konstruiert wird - um so
(mithilfe der strengeren Wettbewerbsregeln) die Meinungsfreiheit
einzuschränken. Mehr
Info .... |
Namensrechtsverletzung als Vorwand
für Äusserungsverbote: Firmennamen und
Markennamen sind gesetzlich geschützt, um unlauteren
Wettbewerb zu verhindern. Sonst könnten z. B. billige
oder wertlose Nachahmungsprodukte mit den Namen der werthaltigen
Orginalprodukte versehen und an den Mann gebracht werden.
Mit derartigen irreführenden Tricks versuchen zum Beispiel
Adressbuchbetrüger den Eindruck zu erwecken, sie seien
für das Branchenbuch, die Telecom oder das Patentamt
tätig.
Pfiffige Anwälte haben nun diese Namens- und Markenschutzrechte
als Maulkorb Waffe entdeckt.
Mehr
Info
Nennung von Markennamen - Unter dem
Vorwand des Namens- und Markenschutzes hatten immer wieder
dubiose Firmen versucht, kritische Informationen zu ihren
Produkten abzublocken. So hatte zum Beispiel die Firma Branchenklick
AG (welche mit einem irrerführend gestalteten "Branchenbuch"
Formular Aufträge erschlich) einem Anwalt verboten, Opfern
des Trickformulars seine Hilfe per Google Werbung anzubieten,
indem er das Adword "Branchenklick"
verwendete. Derartigen Angriffen hat nun der BGH in 3 Urtelen
einen Riegel vorgeschoben.
Nutzung fremder Markennamen als Adword Werbung bei Google
ist erlaubt >>> Mehr
Info
Aquapol darf beim Namen genannt und kritisiert werden Mehr
Internet Seite darf den Namen der kritisierten Firma in ihrer
Homepage-Adresse verwenden - Beispiel: Die Firma "Versum" hatte
gegen die Kritikerseite "Infoversum" geklagt. Das
LG München entschied: Wenn der Domaininhaber nur informatorisch
tätig ist und kein dirketer Konkurrent des Namensinhabers
ist, liegt keine Rechtsverletzung vor.
Zum
Urteil
Liste von Urteilen, in denen Gerichte bei angeblichen
Namensrechtsverletzungen für ein freiheitliches
Äusserungsrecht entschieden haben Zur
Liste |
Namensrechte: Verbotene Metatags
? - Angriff auf Internetseiten in denen Firmennamen
und Markennamen in den Metatags aufgeführt sind - Mehr
Info |
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