| Die
                            falsche Tatsachenbehauptung  | 
                       
                      
                        Eigentlich
                          gibt es nur 2 Möglichkeiten, eine Äusserung
                          zu untersagen: 
                                           
                          1. Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen
                          wird  
                          2. Wenn die Äusserung schmähend = beleidigend
                          ist (siehe
                          Persönlichkeitsrecht)  
                                           
                          In der Rechts-Praxis wurden aus diesen beiden Grundlagen
                          mit großer Kreativität unzählige Untersagungsgründe
                          konstruiert. So etwa, wenn Firmen mit Personen gleichgestellt
                          werden um in den Schutz des Persönlichkeitsrechtes
                          zu gelangen oder wenn die "Erweckung eines falschen
                          Eindrucks"
                          bereits als falsche Tatsachenbehauptung deklariert
                          wird.  | 
                       
                     
                       
                      
                     
                      
                        
                          | Berichte
                            aus der Wirklichkeit  | 
                         
                        
                          Auch
                              wahre Tatsachenbehauptungen dürfen verboten
                              werden 
                            Obwohl das Landgericht Landshut den "wahren
                            Tatsachenkern" von Äusserungen erkennt,
                            werden diese verboten - "Inntalklinik"
                            (Simbach) lässt Tatsachen in Erfahrungsberichten
                            zensieren     mehr
                            info >>>  | 
                         
                        
                          Das "Stolpe
                              Urteil"  
                              markiert eine Wende in der Rechtsprechung. Immer
                              häufiger werden - wie im Stolpe Urteil - Persönlichkeitsrechte
                              über die Informations- und Meinungsfreiheit
                              gestellt.  
                              Die politische Wende DDR - BRD markiert somit auch
                              eine Rechtswende.  
                               
                                                 Das Bundesverfassungsgericht
                                                entschied 2005, daß eine
                                                mehrdeutige Meinungsäußerung
                                                (auch wenn sie auf einem wahren
                                                Tatsachenkern beruht) schon dann
                                                verboten werden kann, wenn eine
                                                Deutungsvariante zu einer Persönlcihkeitsbeeinträchtigung
                                                führt. 
                            Damit wurde die Meinungsfreiheit sehr weitgehend
                            ausgehölt.  
                            Inzwischen wurden einige neue Urteile gesprochen,
                            welche das Verbot mehrdeutige Äußerungen
                            wieder etwas eingrenzen.  
                             
                            Zum
                            Stolpe Urteil  | 
                         
                       
                     
                      
                        
                          | Das Internet
                            weiß mehr  | 
                         
                        
                          Ist eine falsche Meinung
                                eine falsche Tatsachenbehauptung  
                            oder eine freie Meinung ?  
                               
                              Auf
                              www.carta.info beobachtet Wolfgang Michal einen
                              Wandel bei der Einschätzung von Tatsachenbehauptungen:
                            "... Die Richter könnten z.B. so argumentieren:
                            Der bloße Umstand, dass ein Journalist eine
                            Tatsachenbehauptung in die Form einer Meinungsäußerung
                            kleidet, nimmt der Äußerung nicht den
                            Charakter der Tatsachenbehauptung !... " 
                            Bei der Abwägung    
                            "... komme es nämlich auf „das Durchschnittsverständnis
                            des Lesers“ an. Verstehe ein Durchschnittsleser
                            die Äußerung dahingehend, dass ihm eine
                            Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung
                            eine Tatsachenbehauptung. Versteht er sie als Beurteilung
                            des Autors, ist sie eine Meinungsäußerung. 
                            Damit kann der Richter frei wählen, wie Lieschen
                            Müller die Äusserung angeblich versteht.   | 
                         
                       
                     
                      
                        
                          Buskeismus -
                            Auf Buskeismus de berichtet Rolf Schälike (ehemaliger
                            DDR Bürgerrechtler) regelmäßig über
                            die Urteile der Pressekammer LFG / OLG Hamburg. Hamburg
                            ist wegen einer rigiden Auslegung der Persönlichkeitsrechte
                            zug8nsten einer Zensurbereitschaft berühmt (berüchtigt)
                            und daher auch bevorzugter Anlaufpunkt für den
                            Zensur Tourismus.  
                                             
                                             Der Link zu "Buskeismus" wurde
                                            gesetzt am 13. 12. 07 - ich kann
                                            diesen Link nicht täglich überprüfen
                                            auf Neueinträge.   Ich
                                            distanziere mcih daher von Einträgen,
                                            die nach diesem Datum gemacht wurden.
                                            Zur Sicherheit (damit der Umfang
                                            des "zu eigen gemachten"
                                              nachprüfbar wird, habe ich
                                              eine  Archivkopie hier
                                              eingestellt. | 
                         
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