Linksetzungs Verbot
(Haftung für fremde Inhalte) aufgehoben
BGH Urteil
I ZR 191 / 08 vom 14. 10. 2010 Zum Volltext Urteil |
"Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst." |
2011) Informationsfreiheit gestärkt - Endlich
- nach Jahren, in denen das informationsfeindliche Verdikt der Pressekammer
Hamburg (siehe Buske Senat) die deutsche Rechtsprechung beherrscht
hat - ist die Haftung für Links auf Seiten Dritter aufgehoben
worden.
Noch 2007 hatte Hamburg den Heise Verlag wegen "zueigen"machens verurteilt
- Jetzt hat der BGH Hamburg erneut (das kommt auffällig häufig vor)
korrigiert.
Vorgeschichte: Noch das LG München und das OLG München
hatten (entsprechend der Hamburger Vorgabe) die Info-Plattform Heise.de verurteilt,
weil diese über die Software "AnyDVD" berichtet hatte.
Die Musikindustrie
hatte Heise daraufhin verklagt - weil Any DVD nämlich auch kopiergeschützte
Produkte kopieren kann.
Heise hatte zum Hersteller dieser Software verlinkt -
und sich damit die widerrechtlcihe Kopierknackerei zu eigen gemacht. (so jedenfalls
die alte Hamburger Lesart).
Das sieht der BGH völlig anders. Zum Urteil (externer
Link) und hier und das Urteil selber |
Der neue
Richterspruch bedeutet:
- Verlinken ist grundsätzlich erlaubt
- Ein Link ist wie eine Fußnote im Text
- Ein Link ist als Beleg Teil der Berichterstattung und hat nicht nur
technische Funktion. Daher gilt der Grundrechteschutz.
-
Auch über Rechtswidriges darf berichtet werden
- Das Informationsinteresse der Allgemeinheit ist wichtiger,
als das Schutzbedürfnis der Wirtschaft |
EU-Grundrechtecharta Art. 11; Informationsgesellschafts-Richtlinie
Art. 6;
Mehr unter "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" Richtlinien
der EU
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen
Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden
Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten
in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags
belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen
sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit
umfasst. |
LG Pressekammer Hamburg |
Denn wer viel hat,
hat auch die Macht !
Und wer die Macht hat,
wer die Macht hat, hat das Recht !
Und wer das Recht hat,
und wer das Recht hat,
und wer das Recht
und wer das Recht
und wer das Recht hat -
beugt es auch, denn über allem
herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter,
meiner Tochter, meiner Tochter
nur geglaubt !
Carl Orff - "die Kluge"
Und
nun das Ganze mit Musik |
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