| Wann sind Lügen erlaubt, wann ist die Wahrheit verboten
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            In Urteilen kann man
                  lesen, dass eine "Tatsachenbehauptung" als eine Äußerung
                  definiert wird, die dem Beweis zugänglich ist.                 
                              Eine "falsche Tatsachenbehauptung" ist
                dieser Logik zufolge eine Lüge. Es ist eine Tatsachenbehauptung,
                die nicht beweisbar ist.  
                Die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen ist bei Strafe
                verboten.  
              Die regelmäßig millionenfach veröffentlichte Behauptung
                einer "unbefleckten Empfängnis" muß demnach wohl dringend und
                bei Strafe verboten werden.  
                 
                Auch Höflichkeit ist nichts als Lüge. Verlogen sind Übertreibungen
                und Untertreibungen, auch wenn sie die Würze jeder Diskussion sind.
                  
                 Während die katholische Kirche die "Notlüge" erlaubt
                 ist in der deutschen Gesetzgebung zur Redefreiheit derartige
                 Toleranz nicht vorgesehen.  
              Dass
                "Wahrheit" nur ein vorübergehender Glaube an bestimmte
                Zusammenhänge
                ist, dass also Wahrheit nichts
                anderes ist als ein "Glaube", das weiß jeder
                aufgeklärter Mensch.
                Nur nicht die deutsche Gesetzgebung.  
                 
                Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur den perspektivischen Blick
                - eine zeitgemäße Wahrheit - es gibt also nur Meinungen.  
              Außer eben für die deutsche Gesetzgebung. Und für
                den deutschen Richter. 
              Das gesetzliche "Splitting" zwischen verbotener "falscher
                Tatsachenbehauptung"
                und erlaubter "Meinungsäußerung" dient nur
                einem Zweck:  
                Die Redefreiheit
                einzuschränken und Freiraum für Zensur zuschaffen.    
                 
                Es gibt Lügen, die sind zu groß zum Scheitern (Spiegel).
                Eine davon ist die Rede von der beweisbaren Tatsachenbehauptung.  
                 
                Waren die Menschen im Mittelalter Lügner, wenn sie sagten,
                die Welt ist eine Scheibe ? Oder war das damals eine beweisbare
                Tatsachenbehauptung ?  
                 
                Würde ein deutscher Richter die Rede vom "humanitären
                Krieg"
                heute als falsche Tatsachenbehauptung untersagen ?. Oder als
                freie Meinungsäußerung durchgehen lassen ? Hängt
                wohl ganz vom Richter ab.  
                 
                Oder hängt
                das davon ab, wer das sagt ? 
                Darf ein Politiker so etwas sagen, ein
                Blogger aber nicht ?  | 
           
          
            Natürlich gibt es widerliche Lügen, die
              man am liebsten verbieten würde.                 
                 
              Lügen, die nur dazu da sind, um Menschen zu erniedrigen, zu nötigen,
              durch Fehlinformation zu schädigen.  
                 
              Es gibt noch schlimmere Lügen, Lügen, die schreckliche
              Folgen hatten und haben - die Kriege auslösen und Massenmorde
              rechtfertigen sollen. 
               
              Aber solche Lügen sind ( gerade von deutschen Richtern ) in
              der Vergangenheit nie als falsche Tatsachenbehauptungen geahndet
              worden.  
                 
              Nur eine Gesellschaft, welche nicht gelernt hat, mit der Lüge
              zu leben, ist für Lügen empfänglich - Menschen, die nicht
              wissen, dass man selber denken, selber alles hinterfragen muß,
              sind den großen
              Lügen
              hilflos ausgeliefert.
              Menschen, die wissen, daß es
    grundsätzlich keine "wahren" Tatsachenbehauptungen gibt, können
    auch eine Lüge
    richtig einschätzen. 
                Solange deutsche Gesetzgeber und deutsche Richter die Illusion
                  verbreiten, es gäbe die "wahre Tatsachenbehauptung",
                  solange sie die Illusion verbreiten, "falsche
                  Tatsachenbehauptungen" seien  etwas anderes,
                  als eine subjektive Meinung ...  
                   
                  ... solange diese Gesellschaft
                  ihre Mitglieder zu unmündigen und urteilsunfähigen Fürsorgeempfängern
                  erzieht - so lange werden diese auch leicht weiter belogen
                  werden können. 
                Ist das   der eigentliche Zweck der deutschen
                  Gesetzgebung in Sachen Redefreiheit ?   |  
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