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Äusserungsfreiheit verliert Abmahnung Einstweilige Verfügung Streitwert Forenhaftung
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Ist es verboten, Wirtschaftsnamen in Metatags zu nennen ?
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Das Indische Räderwerk

Eine Reise-Geschichte
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Viva Mierva

Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
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Which Time I'm Dead

Indien: wenn ich einmal tot bin
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Law Hunting
siehe hierzu auch Wikipedia: SLAPP = Strategic lawsuit against public participation"

Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit
per Abmahnung und Einstweilige Verfügung.
2001 habe ich eine Informationsseite ins Internet gestellt. Es ging um Adressbuchbetrug. Ich habe die Methoden und Machenschaften, mit denen die Adressbuchbetrüger ihr Geld verdienen, beschrieben. Es wurden Tips zur Gegenwehr gegeben. Ross und Reiter wurden genannt.

Es dauerte nicht lange, und die Info Seite wurde von den betroffenen Firmen und ihren Geschäftspartnern auf Unterlassung verklagt.

Bis 2005 sammelten sich ca 20 Verfahren - die quer durch ganz Deutschland angestrengt wurden - ein Verfahren gar in der Schweiz. Denn Internetveröffentlichungen können überall gerichtlich angegriffen werden - überall, wo sie zu empfangen sind.


Ich habe fast alle dieser Prozesse gewonnen - Fast alle.
Ein einziger teurer Prozess, der mit Kostenaufhebung endet, reicht jedoch für einen kleinen Journalisten, um seinem Recht auf freie Meinungsäußerung per Kostenfestsetzung das Genick zu brechen.

Auf lange Sicht kann ein Einzelner sein Grundrecht (ein grundsätzliches Menschenrecht) nur verteidigen, wenn er bereit ist, seine Existenz aufs Spiel zu setzen. Kritische Berichterstattung ist in Deutschland existenzgefährdend.

Hier die Gründe, warum eine freie Meinungsäußerung in einem demokratischen Deutschland nur einer kleinen Zahl von Menschen vergönnt ist - jenen, die dafür bezahlen können.

Und wenn einer bereit ist, Geld hinzublättern dafür, daß jemandem ein Maulkorb umgehängt wird, dann schafft er das fast spielend.  Es ist nur eine Frage der Zeit und des Geldes.

Und das geht so:
1. Die Abmahnung:

Zuerst gibt es eine (mit kräftigen Kosten gesalzene) Abmahnung --- Gründe gibts immer, wir haben genug Gesetze - z.B. wegen Beleidigung oder Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb oder Boykottaufruf oder was auch immer. Wenn auch die meisten Abmahnungen nicht zu Einstweiligen Verfügungen führen, so stellen sie doch einen gewaltigen Psychoterror dar - bei einem Streitwert von 100.000 Euro oder mehr kann niemand kalt bleiben. Die meisten, die freimütig im Internet ihre Meinung sagen, gehen verständlicherweise schon in diesem Stadium in die Knie.

2. Die Einstweilige Verfügung

Mit Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall etwa 10 zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie gesagt: Streitwert ab 100.000 Euro aufwärts. Schon bei einem Streitwert von 20.000 Euro kostet eine Einstweilige Verfügung - wenn sie in erster Instanz bestätigt wird - etwa 6.000,00 Euro Anwalts und Gerichtskosten.

Einstweilige Verfügung ohne Abmahnung: Auch ohne Abmahnung kann das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlassen. Die kann der Gegner erst mal in seiner Schublade verstauen und jetzt erst mal mit einer Abmahnung kommen. Die ist natürlich oft viel umfangreicher, als das, was das Gericht in einer Einstweiligen Verfügung zugelassen hat. Jetzt kann der Abmahn Anwalt hübsch abwarten, mit welchem Vorgehen er die besten Resultate erzielt.

Die Vorverurteilung: Eine Einstweilige Verfügung wird gewöhnlich erlassen, ohne daß dem Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben wurde, sich zu verteidigen. Mit anderen Worten - hier findet eine Vor-Verurteilung statt. Es hat bisher lediglich den Vortrag der einen - klagenden - Seite gegeben, ohne daß der anderen Partei ein Recht zur Selbstverteidigung eingeräumt wurde.

Die Strafe bei einer Einstweiligen Verfügung wird sofort vollstreckt - die Bestrafung - das sind die Kosten, die dem Betroffenen auferlegt werden. Durch den Streitwert Antrag - der ja ebenfalls nur von der einer klagenden Seite her kommt - können diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt werden. Nochmal: Ohne daß sich der Betroffene dazu äußern konnte.

Die Kosten einer EV fallen nicht erst an, wenn das Gericht entschieden hat, ob sie zu Recht oder Unrecht erlassen wurde - sondern direkt nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung. Zunächst hat der Antragsteller ja die Kosten vorgestreckt - das Gericht hat dem Antrag auf Erlass einer EV stattgegeben - und der Beschuldigte muß also zahlen. Zusammen mit der Einstweiligen Verfügung wird vom Gericht eine Kostenfestsetzung verfügt - das heißt, ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher ohne weitere Zwischenschritte die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten kassieren.


Wer von der Hand in den Mund lebt kann jetzt schon mal seinen Offenbarungseid vorbereiten und wird in Zukunft - wie der Mann mit der Eisernen Maske - einen Maulkorb tragen müssen.

Kleine Chance: Man kann sofort reagieren und Widerspruch einlegen. Gleichzeitig kann man Vollstreckungsschutz bis zum Ende des Verfahrens beantragen Wenn man Glück hat, kommt der Vollstreckungsschutz vor dem Gerichtsvollzieher.

Gegenwehr: Ich konnte es mir glücklicherweise immer leisten, Widerspruch einzulegen - aber dafür muß man auch erst mal einen Anwalt finden, aber wo findet man einen, der sich ausreichend einsetzt ? Und auskennt ? Und der den hochbezahlten Anwälten der Bertrüger Paroli bieten kann ? Und natürlich Geld - der Anwalt will gewöhnlich Vorkasse, klar, ich arbeite auch nicht gern umsonst.

Gerechtigkeit nur für die Reichen ? Wenn ich nur als reicher Mann meine Grundrechte - meine Menschenrechte - verteidigen kann, dann kann ich das nur als eine ungerechte, undemokratsiche Gesellschaft sehen.
Wo "Geld haben" = "Recht haben" heißt - da sind die Menschenrechte nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden..

Der Prozessverlauf

Bis eine Einstweilige Verfügung "erledigt" ist hat man 4 -6 Prozesstermine zu durchstehen - jeder Termin mit einem neuen Chance, verurteilt zu werden. Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Landgericht, wenn Sieg, dann legt der Gegner Widerspruch ein, dann also Oberlandesgericht, wenn Sieg, dann startet der Gegner das Hauptsacheverfahren (Landgericht) - wenn Sieg dann legt der Gegner Widerspruch ein beim Oberlandesgericht. Und dann gibts eventuell auch noch als letzte Instanz den BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst am Ende (wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil der verauslagten Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten sind nicht einklagbar
- dazu die aufgewendete Zeit, die Frustration, die Ängste - der Gegner, den das verlorene Geld nicht juckt, hat auf jeden Fall gewonnen.

Ergebnis der Einstweiligen Verfügungs Praxis:

Der Adressbuch Betrüger zum Beispiel, der so eine Prozessserie inszeniert, hat zwar Geld verloren, kann sich aber trotzdem ins Fäustchen lachen: Bis zu vier Jahre (Beispiel Eye Net) hat er seinem Kritiker schlaflose Nächte bereitet - das Risiko, daß irgendeine verbotswürdige Kleinigkeit gefunden wird, ist groß (z. B. reicht es für eine falsche Tatsachenbehauptung u.U. aus, wenn man schreibt: "Er ist im Impressum" - statt "er war im Impressum") - und schon ist man an den Gerichtskosten beteiligt - Kosten, deren Höhe der Kläger ja über den Streitwert selber bestimmen kann - und am Ende ist es dem Kläger auf jeden Fall gelungen, den Betroffenen (in diesem Fall mich) wirtschaftlich schwer zu schädigen.

3. Die ungleichen Waffen

Law Hunting
Wer Geld hat, kann also lustig drauflos prozessieren - es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen, sondern den Gegner zu zermürben. In Amerika nent man dieses Spiel "Law Hunting" - ein sehr passender Ausdruck - Wie bei der Jagd auf den Hasen sind die Waffen ungleich verteilt - der tapfere Jägersmann hat alle Vorteile auf seiner Seite und wird am Ende - wie oben gezeigt - siegen.

Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt werden können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall. So wurde eine englische Seite, die über den Adressbuchbetrüger ECG ( European Cityguide ) aufklärte (= www.stopecg.org) unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens (ECG ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma in Dresden, München, Köln usw verklagt.
Novachannel verklagte mich in Luzern / Schweiz ...) Dadurch entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten usw. ganz zu schweigen davon, daß es enorm schwer ist, im Ausland einen (brauchbaren) Rechtsbeistand zu finden.
Resumee - Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist nur ein leeres Versprechen.

Dem Urheber einer Internet Meinungsäußerung werden ungerechte Lasten bei seiner Rechteverteidigung auferlegt.
Die Lasten sind ungerecht, weil sie ungleich verteilt werden. Derjenige, der einen Maulkorb verhängen will, hat die besseren Karten.
Bei vollem Wissen dieser Zusammenhänge wird wohl der Meinungsäußernde lieber auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung verzichten. Und das ist das Ende der Demokratie. Nur noch aus der Anonymität heraus oder hinter vorgehaltener Hand wird man im Internet seine Meinung sagen können.
Trotz eindeutiger Rechtslage zugunsten der Meinungsfreiheit kann also dieses Grundrecht in der Rechtspraxis ausgesprochen leicht ausgeschaltet werden.

Ein Kommentar von Michael Plümpe

 

 


... Denn wer viel hat, hat auch die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das Recht !
Und wer das Recht hat, u
nd wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer das Recht hat - beugt es auch, denn über allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter, meiner Tochter,  meiner Tochter nur geglaubt
! ...
Carl Orff - "die Kluge"
  Und nun das Ganze mit Musik
  • Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühnmt, berüchtigt
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