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Angriff
auf die Rede- und Meinungsfreiheit
per
Abmahnung und Einstweilige Verfügung.
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2001
habe ich eine Informationsseite ins Internet gestellt.
Es ging um Adressbuchbetrug. Ich habe die Methoden
und Machenschaften, mit denen die Adressbuchbetrüger
ihr Geld verdienen, beschrieben. Es wurden Tips zur
Gegenwehr gegeben. Ross und Reiter wurden genannt.
Es dauerte nicht lange, und die Info Seite wurde von
den betroffenen Firmen und ihren Geschäftspartnern
auf Unterlassung verklagt.
Bis 2005 sammelten sich ca 20 Verfahren - die quer durch
ganz Deutschland angestrengt wurden - ein Verfahren gar
in der Schweiz. Denn Internetveröffentlichungen
können überall gerichtlich angegriffen werden
- überall, wo sie zu empfangen sind.
Ich habe fast alle dieser Prozesse
gewonnen - Fast alle. |
Ein
einziger teurer Prozess, der mit Kostenaufhebung endet,
reicht jedoch für einen kleinen Journalisten,
um seinem Recht auf freie Meinungsäußerung
per Kostenfestsetzung das Genick zu brechen.
Auf lange Sicht kann ein Einzelner sein Grundrecht (ein
grundsätzliches Menschenrecht) nur verteidigen,
wenn er bereit ist, seine Existenz aufs Spiel zu setzen.
Kritische Berichterstattung ist in Deutschland existenzgefährdend.
Hier die Gründe, warum
eine freie Meinungsäußerung
in einem demokratischen Deutschland
nur einer kleinen Zahl von Menschen
vergönnt ist -
jenen, die dafür bezahlen können.
Und wenn einer bereit ist, Geld hinzublättern dafür,
daß jemandem ein Maulkorb umgehängt wird,
dann schafft er das fast spielend. Es ist nur eine
Frage der Zeit und des Geldes.
Und das geht so: |
| 1.
Die Abmahnung:
Zuerst
gibt es eine (mit kräftigen Kosten gesalzene)
Abmahnung --- Gründe gibts immer, wir haben
genug Gesetze - z.B. wegen Beleidigung oder Eingriff
in den eingerichteten Gewerbebetrieb oder Boykottaufruf
oder was auch immer. Wenn auch die meisten Abmahnungen
nicht zu Einstweiligen Verfügungen führen,
so stellen sie doch einen gewaltigen Psychoterror
dar - bei einem Streitwert von 100.000 Euro oder
mehr kann niemand kalt bleiben. Die
meisten, die freimütig im Internet ihre
Meinung sagen, gehen verständlicherweise
schon in diesem Stadium in die Knie. |
2.
Die Einstweilige Verfügung
Mit
Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall
etwa 10 zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie
gesagt: Streitwert ab 100.000 Euro aufwärts.
Schon bei einem Streitwert von 20.000 Euro kostet
eine Einstweilige Verfügung - wenn sie in erster
Instanz bestätigt wird - etwa 6.000,00 Euro
Anwalts und Gerichtskosten.
Einstweilige Verfügung
ohne Abmahnung: Auch
ohne Abmahnung kann das Gericht
eine Einstweilige Verfügung
erlassen. Die kann der Gegner
erst mal in seiner Schublade
verstauen und jetzt erst mal
mit einer Abmahnung kommen. Die
ist natürlich oft viel umfangreicher,
als das, was das Gericht in einer
Einstweiligen Verfügung
zugelassen hat. Jetzt kann der
Abmahn Anwalt hübsch abwarten,
mit welchem Vorgehen er die besten
Resultate erzielt.
Die
Vorverurteilung: Eine Einstweilige Verfügung
wird gewöhnlich erlassen, ohne daß dem
Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben wurde, sich
zu verteidigen. Mit anderen Worten - hier findet
eine Vor-Verurteilung statt. Es hat bisher lediglich
den Vortrag der einen - klagenden - Seite gegeben,
ohne daß der anderen Partei ein Recht zur Selbstverteidigung
eingeräumt wurde.
Die
Strafe bei einer Einstweiligen Verfügung
wird sofort vollstreckt - die Bestrafung - das sind
die Kosten, die dem Betroffenen auferlegt werden.
Durch den Streitwert Antrag - der ja ebenfalls nur
von der einer klagenden Seite her kommt - können
diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt werden.
Nochmal: Ohne daß sich der Betroffene
dazu äußern konnte.
Die Kosten einer
EV fallen nicht erst an, wenn
das Gericht entschieden hat,
ob sie zu Recht oder Unrecht
erlassen wurde - sondern direkt
nach dem Erlass der Einstweiligen
Verfügung. Zunächst
hat der Antragsteller ja die
Kosten vorgestreckt - das Gericht
hat dem Antrag auf Erlass einer
EV stattgegeben - und der Beschuldigte
muß also zahlen. Zusammen
mit der Einstweiligen Verfügung
wird vom Gericht eine Kostenfestsetzung
verfügt - das heißt,
ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher
ohne weitere Zwischenschritte
die Gerichtsgebühren und
Anwaltskosten kassieren.
Wer von der Hand in den Mund
lebt kann jetzt schon mal seinen
Offenbarungseid vorbereiten
und wird in Zukunft - wie der
Mann mit der Eisernen Maske
- einen Maulkorb tragen müssen.
Kleine Chance: Man
kann sofort reagieren und Widerspruch
einlegen. Gleichzeitig kann man
Vollstreckungsschutz bis zum
Ende des Verfahrens beantragen
Wenn man Glück hat, kommt
der Vollstreckungsschutz vor
dem Gerichtsvollzieher.
Gegenwehr: Ich konnte
es mir glücklicherweise immer
leisten, Widerspruch einzulegen -
aber dafür muß man auch
erst mal einen Anwalt finden, aber
wo findet man einen, der sich ausreichend
einsetzt ? Und auskennt ? Und der
den hochbezahlten Anwälten der
Bertrüger Paroli bieten kann
? Und natürlich Geld - der Anwalt
will gewöhnlich Vorkasse, klar,
ich arbeite auch nicht gern umsonst.
Gerechtigkeit nur für
die Reichen ? Wenn
ich nur als reicher Mann meine
Grundrechte - meine Menschenrechte
- verteidigen kann, dann kann
ich das nur als eine ungerechte,
undemokratsiche Gesellschaft
sehen.
Wo "Geld haben" = "Recht
haben" heißt - da
sind die Menschenrechte nicht
das Papier wert, auf dem sie
gedruckt werden..
Der Prozessverlauf
Bis eine
Einstweilige Verfügung "erledigt" ist
hat man 4 -6 Prozesstermine zu durchstehen - jeder
Termin mit einem neuen Chance, verurteilt zu werden.
Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren
vor dem Landgericht, wenn Sieg, dann legt der Gegner
Widerspruch ein, dann also Oberlandesgericht, wenn
Sieg, dann startet der Gegner das Hauptsacheverfahren
(Landgericht) - wenn Sieg dann legt der Gegner
Widerspruch ein beim Oberlandesgericht. Und dann
gibts eventuell auch noch als letzte Instanz den
BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst
am Ende (wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil
der verauslagten Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten
sind nicht einklagbar - dazu die aufgewendete
Zeit, die Frustration, die Ängste - der
Gegner, den das verlorene Geld nicht juckt, hat
auf jeden Fall gewonnen.
Ergebnis
der Einstweiligen Verfügungs Praxis:
Der
Adressbuch Betrüger
zum Beispiel,
der so eine Prozessserie
inszeniert, hat
zwar Geld verloren,
kann sich aber
trotzdem ins
Fäustchen
lachen: Bis zu
vier Jahre (Beispiel
Eye Net) hat
er seinem Kritiker
schlaflose Nächte
bereitet - das
Risiko, daß irgendeine
verbotswürdige
Kleinigkeit gefunden
wird, ist groß (z.
B. reicht es
für eine
falsche Tatsachenbehauptung
u.U. aus, wenn
man schreibt: "Er
ist im Impressum" -
statt "er
war im Impressum")
- und schon ist
man an den Gerichtskosten
beteiligt - Kosten,
deren Höhe
der Kläger
ja über
den Streitwert
selber bestimmen
kann - und am
Ende ist es dem
Kläger auf
jeden Fall gelungen,
den Betroffenen
(in diesem Fall
mich) wirtschaftlich
schwer zu schädigen. |
3. Die ungleichen Waffen
Law
Hunting
Wer Geld hat, kann also lustig drauflos prozessieren
- es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen,
sondern den Gegner zu zermürben. In Amerika
nent man dieses Spiel "Law Hunting" -
ein sehr passender Ausdruck - Wie bei der Jagd
auf den Hasen sind die Waffen ungleich verteilt
- der tapfere Jägersmann hat alle Vorteile
auf seiner Seite und wird am Ende - wie oben gezeigt
- siegen.
Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen
im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt
werden können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall.
So wurde eine englische Seite, die über den
Adressbuchbetrüger ECG ( European Cityguide
) aufklärte (= www.stopecg.org)
unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens
(ECG ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma
in Dresden, München, Köln usw verklagt.
Novachannel verklagte mich in Luzern / Schweiz ...)
Dadurch entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten
usw. ganz zu schweigen davon, daß es enorm
schwer ist, im Ausland einen (brauchbaren) Rechtsbeistand
zu finden. |
Resumee
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
ist nur ein leeres Versprechen.
Dem
Urheber einer Internet
Meinungsäußerung
werden ungerechte
Lasten bei seiner
Rechteverteidigung
auferlegt.
Die Lasten sind
ungerecht, weil
sie ungleich verteilt
werden. Derjenige,
der einen Maulkorb
verhängen
will, hat die besseren
Karten.
Bei vollem Wissen
dieser Zusammenhänge
wird wohl der Meinungsäußernde
lieber auf sein
Recht auf freie
Meinungsäußerung
verzichten. Und
das ist das Ende
der Demokratie.
Nur noch aus der
Anonymität
heraus oder hinter
vorgehaltener Hand
wird man im Internet
seine Meinung sagen
können. |
| Trotz
eindeutiger Rechtslage zugunsten der Meinungsfreiheit
kann also dieses Grundrecht in der Rechtspraxis
ausgesprochen leicht ausgeschaltet werden. |
Ein Kommentar von Michael
Plümpe
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... Denn wer viel hat, hat auch
die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das
Recht !
Und wer das Recht hat, und
wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer
das Recht hat - beugt es auch, denn über
allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter,
meiner Tochter, meiner Tochter nur geglaubt !
...
Carl Orff - "die Kluge"
Und
nun das Ganze mit Musik |
- Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühnmt,
berüchtigt
>>>
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