| Abschaltung
der Rede- und Meinungsfreiheit dank Abmahnung und Einstweiliger
Verfügung. |
2001 fiel
ich auf einen Adressbuchbetrug herein. Dabei wird kleinen Gewerbetreibenden
ein Formular zugesandt, welches Adressdaten bereits enthält
und überprüft werden soll. Es geht um die Eintragung
von Adressdaten in einem Branchenbuch. Irgendwo im Kleingedruckten
gut versteckt steht dann ein exorbitanter Preis, und daß man
bei Rücksendung einen Vertrag abschließt.
Ich habe dann eine Informationsseite ins Internet gestellt. Ich
habe die Methoden und Machenschaften, mit denen die Adressbuchbetrüger
ihr Geld verdienen, beschrieben. Es wurden Tips zur Gegenwehr
gegeben. Ross und Reiter wurden genannt.
Es dauerte nicht lange, und die Info Seite wurde von den betroffenen
Firmen und ihren Geschäftspartnern auf Unterlassung verklagt.
Bis 2005 sammelten sich ca 20 Verfahren - die quer durch ganz
Deutschland angestrengt wurden - ein Verfahren gar in der Schweiz.
Denn Internetveröffentlichungen können überall
gerichtlich angegriffen werden - überall, wo sie zu empfangen
sind.
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Ich
habe fast alle dieser Prozesse gewonnen.
Fast alle.
Ein einziger teurer Prozess, der mit Kostenaufhebung endet, reicht
jedoch für einen kleinen Journalisten, um seinem Recht auf
freie Meinungsäußerung per Kostenfestsetzung das Genick
zu brechen.
Auf lange Sicht kann ein Einzelner sein Grundrecht (ein grundsätzliches
Menschenrecht) nur verteidigen, wenn er bereit ist, seine Existenz
aufs Spiel zu setzen. Kritische Berichterstattung ist in Deutschland
existenzgefährdend.
Hier die Gründe, warum eine freie Meinungsäußerung
in einem demokratischen Deutschland nur einer kleinen Zahl
von Menschen vergönnt ist - jenen,
die dafür bezahlen können.
Und wenn einer bereit ist, Geld hinzublättern dafür,
daß jemandem ein Maulkorb umgehängt wird, dann schafft
er das fast spielend. Es ist nur eine Frage der Zeit und
des Geldes.
Und das geht so: |
| 1.
Die Abmahnung:
Zuerst
gibt es eine (mit kräftigen Kosten gesalzene) Abmahnung
--- Gründe gibts immer, wir haben genug Gesetze
- z.B. wegen Beleidigung oder Eingriff in den eingerichteten
Gewerbebetrieb oder Boykottaufruf oder was auch immer.
Wenn auch die meisten Abmahnungen nicht zu Einstweiligen
Verfügungen führen, so stellen sie doch einen
gewaltigen Psychoterror dar - bei einem Streitwert von
100.000 Euro oder mehr kann niemand kalt bleiben. Die
meisten, die freimütig im Internet ihre Meinung
sagen, gehen verständlicherweise schon in diesem
Stadium in die Knie. |
2.
Die Einstweilige Verfügung
Mit
Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall etwa 10
zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie gesagt: Streitwert
ab 100.000 Euro aufwärts. Schon bei einem Streitwert
von 20.000 Euro kostet eine Einstweilige Verfügung -
wenn sie in erster Instanz bestätigt wird - etwa 6.000,00
Euro Anwalts und Gerichtskosten.
Einstweilige Verfügung ohne Abmahnung
Auch ohne Abmahnung kann das Gericht eine Einstweilige Verfügung
erlassen. Die kann der Gegner erst mal in seiner Schublade
verstauen und jetzt erst mal mit einer Abmahnung kommen.
Die ist natürlich oft viel umfangreicher, als das, was
das Gericht in einer Einstweiligen Verfügung zugelassen
hat. Jetzt kann der Abmahn Anwalt hübsch abwarten, mit
welchem Vorgehen er die besten Resultate erzielt.
Die
Vorverurteilung
Eine Einstweilige Verfügung wird gewöhnlich erlassen,
ohne daß dem Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben
wurde, sich zu verteidigen. Mit anderen Worten - hier findet
eine Vor-Verurteilung statt. Es hat bisher lediglich den
Vortrag der einen - klagenden - Seite gegeben, ohne daß der
anderen Partei ein Recht zur Selbstverteidigung eingeräumt
wurde.
Die Strafe
bei einer Einstweiligen Verfügung wird sofort vollstreckt
- die Bestrafung - das sind die Kosten, die dem Betroffenen
auferlegt werden. Durch den Streitwert Antrag - der ja
ebenfalls nur von der einer klagenden Seite her kommt -
können diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt
werden. Nochmal:
Ohne daß sich der Betroffene dazu äußern
konnte.
Die Kosten
einer EV fallen nicht erst an, wenn das Gericht entschieden
hat, ob sie zu Recht oder Unrecht erlassen wurde - sondern
direkt nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung.
Zunächst hat der Antragsteller ja die Kosten vorgestreckt
- das Gericht hat dem Antrag auf Erlass einer EV stattgegeben
- und der Beschuldigte muß also zahlen. Zusammen
mit der Einstweiligen Verfügung wird vom Gericht eine
Kostenfestsetzung verfügt - das heißt, ab jetzt
kann der Gerichtsvollzieher ohne weitere Zwischenschritte
die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten kassieren.
Wer von der Hand in den Mund lebt kann jetzt schon
mal seinen Offenbarungseid vorbereiten und wird
in Zukunft - wie der Mann mit der Eisernen Maske
- einen Maulkorb tragen müssen.
Kleine Chance
Man kann sofort reagieren und Widerspruch einlegen.
Gleichzeitig kann man Vollstreckungsschutz bis
zum Ende des Verfahrens beantragen Wenn man Glück
hat, kommt der Vollstreckungsschutz vor dem Gerichtsvollzieher.
Gegenwehr
Ich konnte es mir glücklicherweise immer leisten,
Widerspruch einzulegen - aber dafür muß man
auch erst mal einen Anwalt finden, aber wo findet
man einen, der sich ausreichend einsetzt ? Und
auskennt ? Und der den hochbezahlten Anwälten
der Bertrüger Paroli bieten kann ? Und natürlich
Geld - der Anwalt will gewöhnlich Vorkasse,
klar, ich arbeite auch nicht gern umsonst.
Gerechtigkeit nur für die Reichen ?
Wenn
ich nur als reicher Mann meine
Grundrechte - meine Menschenrechte
- verteidigen kann, dann kann
ich das nur als eine ungerechte,
undemokratsiche Gesellschaft
sehen.
Wo "Geld haben" = "Recht
haben" heißt -
da sind die Menschenrechte
nicht das Papier
Der Prozessverlauf
Bis eine Einstweilige
Verfügung "erledigt" ist hat man 4 -6 Prozesstermine
zu durchstehen - jeder Termin mit einem neuen Chance, verurteilt
zu werden.
Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren vor
dem Landgericht,
wenn Sieg, dann legt der Gegner Widerspruch ein, dann
also Oberlandesgericht,
wenn Sieg, dann startet der Gegner das Hauptsacheverfahren
(Landgericht) -
wenn Sieg dann legt der Gegner Widerspruch ein beim Oberlandesgericht.
Und dann gibts eventuell auch noch als letzte Instanz
den BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst am
Ende (wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil der verauslagten
Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten sind nicht
einklagbar - dazu die aufgewendete Zeit, die Frustration,
die Ängste - der Gegner, den das verlorene Geld
nicht juckt, weil (wenn) er es von den Steuern absetzen
kann, hat auf jeden Fall gewonnen.
Ergebnis
der Einstweiligen Verfügungs Praxis:
Der Adressbuch
Betrüger zum Beispiel, der so
eine Prozessserie inszeniert, hat
zwar Geld verloren, kann sich aber
trotzdem ins Fäustchen lachen:
Bis zu vier Jahre (Beispiel Eye Net)
hat er seinem Kritiker schlaflose
Nächte bereitet - das Risiko,
daß irgendeine verbotswürdige
Kleinigkeit gefunden wird, ist groß (z.
B. reicht es für eine falsche
Tatsachenbehauptung u.U. aus, wenn
man schreibt: "Er ist im Impressum" -
statt "er war im Impressum")
- und schon ist man an den Gerichtskosten
beteiligt - Kosten, deren Höhe
der Kläger ja über den
Streitwert selber bestimmen kann
- und am Ende ist es dem Kläger
auf jeden Fall gelungen, den Betroffenen
(in diesem Fall mich) wirtschaftlich
schwer zu schädigen. |
3. Die ungleichen Waffen
Law
Hunting
Wer Geld hat, kann also lustig drauflos prozessieren -
es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen, sondern den
Gegner zu zermürben. In Amerika nent man dieses Spiel "Law
Hunting" - ein sehr passender Ausdruck - Wie bei der
Jagd auf den Hasen sind die Waffen ungleich verteilt -
der tapfere Jägersmann hat alle Vorteile auf seiner
Seite und wird am Ende - wie oben gezeigt - siegen.
Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen
im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt werden
können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall.
So wurde eine englische Seite, die über den Adressbuchbetrüger
ECG ( European Cityguide ) aufklärte (= www.stopecg.org)
unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens (ECG
ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma in Dresden,
München, Köln usw verklagt.
Novachannel verklagte mich in Luzern / Schweiz ...) Dadurch
entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten usw. ganz
zu schweigen davon, daß es enorm schwer ist, im Ausland
einen (brauchbaren) Rechtsbeistand zu finden. |
Resumee
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
ist nur ein leeres Versprechen.
Dem Urheber einer
Internet Meinungsäußerung
werden ungerechte Lasten bei seiner Rechteverteidigung
auferlegt.
Die Lasten sind ungerecht, weil sie
ungleich verteilt werden. Derjenige,
der einen Maulkorb verhängen will,
hat die besseren Karten.
Bei vollem Wissen dieser Zusammenhänge
wird wohl der Meinungsäußernde
lieber auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung
verzichten. Und das ist das Ende der
Demokratie. Nur noch aus der Anonymität
heraus oder hinter vorgehaltener Hand
wird man im Internet seine Meinung
sagen können. |
| Trotz
eindeutiger Rechtslage zugunsten der Meinungsfreiheit
kann also das Grundrecht auf Ingformations- und Meinungsfreiheit
in der Rechtswirklichkeit ausgesprochen leicht
ausgeschaltet werden. |
Bericht: Michael Plümpe
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Justitia ist blind.
Sie muß blind sein, sonst wird sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen "Betrügern" und
Gerechten".
Justitia kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ? |
... mal was anderes ...
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Dokumentarfilme
- Filme aus der anderen Welt online
ergofilm.com
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