Und schöne
lange Weltfilme |
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Rechtliche Mittel der
Wirtschaft,
um die Informations- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken mehr |
Erfahrungen
aus der Wirtschaft - wie unerwünschte Informationen
und Meinungen bekämpft werden. mehr |
Namens- und Markenschutz Abmahnungen der
Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel aus München |
Namensschutz,
Markenschutz als Vorwand für Informations Verbote |
2008 - ( Adword )
die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel mahnt Rechtsanwalt Hans Theisen
ab:- im Auftrag der Branchenklick GmbH (Die Branchenklick GmbH ist
eine dubiose Adressbuchfirma aus dem Dunstkreis von Oliver Heller.
Die Branchenklick GmbH erschlich mit irreführenden Formularen "Aufträge")
Rechtsanwalt Hans Theisen hatte das Keyword "Bracnhenklick" für
Google Anzeigen verwendet. In diesen Google Anzeigen bot er Opfern
der Branchenklick seine Hilfe an. Dass dieser "Adword" Vorwand
inzwischen keine Rechtskraft mehr besitzt, kann man hier
entdecken . Trotzdem kann es sich wohl kaum einer leisten, bei
derartig hohen Streitwerten gegenzuhalten. |
2009 -
( Metatags ) Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel -
unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Philipp Neuwald - entdeckt
die Namensnennung in den Metatags einer Internet Informations-Seite
und nutzt sie als Maulkorb Vorwand.
So kann die kritische Berichterstattung zu dubiosen oder betrügerischen
Adressbuch-Firmen mit extrem hohen Streitwerten und unter kostenpflichtiger
Zuhilfename eines Patentanwaltes per Einstweiliger Verfügung "weggefiltert" werden
-
Das Auffinden der Meldung im Internet soll unmöglich gemacht
werden. Mehr info |
2010 - (Metatags,
Titeltags) Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel - unter Federführung
von Rechtsanwalt Dr. Philipp Neuwald, mahnt systenmatisch Anwälte
ab, welche sich mit betrügerischen Adressbuchbetrügern
befassen.
Oliver Heller, bzw. die Neue Branchenbuch AG treten als Auftraggeber
auf.
Rechtsanwälte, die ihre Dienste den Opfern von irreführenden
Angeboten (wie Formularopfern der Neuen Branchenbuch AG) anbieten
- werden abgemahnt:
U.a. Ra. Lankes, München, Ra Seeholzer, Hamburg, weil sie den
Namen der Firma "Neue Branchenbcuh AG" in den Metatags
ihrer Internet Seite angeben.
Opfer können so Anwälte, die auf die spezielel Betrugsmasche
einer Firma spezialisiert sind, nicht mehr finden. Eine effektive
Rechtsberatung von Opfern wird also verhindert. |
1.
Die namansrechtlichen Massen-Abmahnungen der Kanzlei Lorenz,
Seidler, Gossel aus München
> die
Abmahnungen wurden nicht an den eigentlichen Urheber der angeblichen
Namensschutz - Verletzung gerichtet, sondern an zahllose ahnungslose
Händler, die das Produkt nur vertrieben ...
> Gewinnmaximierung
durch die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwaltes |
2007 - Paul B. Schäuble
von der Kanzlei Lorenz Seidler
Gossel verschickt
massenweise Abmahnungen im Auftrag einer
Firma "DSM Computer AG". Die DSM beansprucht
die Rechte an dem Namen "Infinity"
2007 brachte der mainboard Hersteller DFi ein mainboard auf den Markt,
das "infinity" hiess - und von zahllosen Händlern angeboten
wurde.
- Nicht ewa der mainboard Hersteller DFI wurde
von DSM bzw. von der Kanzlei Lorenz
Seidler Gossel abgemahnt, sondern
die kleinen Händler, welche ahnungslos das Bord mit dem Namen "Infinity" verkauften. Mehr
info - Archivkopie
- Die Streitwert Verdoppelung
Eine reiche Pfründe für die Kanzlei Lorenz Seidler
Gossel.
Als Streitwert setzte die Kanzlei 200.000
Euro an !
- Und sie bastelte sich noch einen besonderen Bonbon:
Bei der Abmahnung wurde ein zusätzlicher
Patentanwalt eingeschaltet.
Das trieb die Kosten der Abmahnung kräftig in die
Höhe.
Beim angesetzten Streitwert
von 200.000 Euro wurden also zwei mal 2833 Euro für jeden Abgemahnten
fällig. ( laut Gebührentabelle im Normalfall )
- Maulkorb ohne Gegenwehr
Welcher Händler kann sich bei einem derartigen
Kostenfaktor noch wehren, selbst wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt
sind ?
Mehr dazu Unter Ratgeberrecht-eu / Archivkopie )
Und unter
Heise de
2009 wiederholte die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel
das Spielchen. Diesmal mahnte sie für die DSM Computer AG Produkte
mit der Bezeichnung „Galaxy“ ab.
Wieder unter Mitwirkung eines Patentanwaltes. Wieder ein Streitwert von 200.000 Euro. Mehr unter Abmahnung-blog.de
Es ist nicht bekannt, wie die Sache letztendlich rechtlich ausging -
also ob die Abmahnungen überhaupt berechtigt waren. Es ist aber bekannt,
dass heute (April 2010) das mainboard immer noch offiziell "infinity"
heisst und unter diesem Namen angeboten wird (Beleg). |
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