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Namens- und Markenschutz Abmahnungen der Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel aus München

Namensschutz, Markenschutz als Vorwand für Informations Verbote
2008 - ( Adword ) die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel mahnt Rechtsanwalt Hans Theisen ab:- im Auftrag der Branchenklick GmbH (Die Branchenklick GmbH ist eine dubiose Adressbuchfirma aus dem Dunstkreis von Oliver Heller. Die Branchenklick GmbH erschlich mit irreführenden Formularen "Aufträge")
Rechtsanwalt Hans Theisen hatte das Keyword "Bracnhenklick" für Google Anzeigen verwendet. In diesen Google Anzeigen bot er Opfern der Branchenklick seine Hilfe an.  Dass dieser "Adword" Vorwand inzwischen keine Rechtskraft mehr besitzt, kann man hier entdecken . Trotzdem kann es sich wohl kaum einer leisten, bei derartig hohen Streitwerten gegenzuhalten.
2009 - ( Metatags ) Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel - unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Philipp Neuwald - entdeckt die Namensnennung in den Metatags einer Internet Informations-Seite und nutzt sie als Maulkorb Vorwand.
So kann die kritische Berichterstattung zu dubiosen oder betrügerischen Adressbuch-Firmen mit extrem hohen Streitwerten und unter kostenpflichtiger Zuhilfename eines Patentanwaltes per Einstweiliger Verfügung "weggefiltert" werden -
Das Auffinden der Meldung im Internet soll unmöglich gemacht werden. Mehr info
2010 - (Metatags, Titeltags) Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel - unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Philipp Neuwald, mahnt systenmatisch Anwälte ab, welche sich mit betrügerischen Adressbuchbetrügern befassen.

Oliver Heller, bzw. die Neue Branchenbuch AG treten als Auftraggeber auf.
Rechtsanwälte, die ihre Dienste den Opfern von irreführenden Angeboten (wie Formularopfern der Neuen Branchenbuch AG) anbieten - werden abgemahnt:
U.a. Ra. Lankes, München, Ra Seeholzer, Hamburg, weil sie den Namen der Firma "Neue Branchenbcuh AG" in den Metatags ihrer Internet Seite angeben.
Opfer können so Anwälte, die auf die spezielel Betrugsmasche einer Firma spezialisiert sind, nicht mehr finden. Eine effektive Rechtsberatung von Opfern wird also verhindert.

1. Die namansrechtlichen Massen-Abmahnungen der Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel aus München
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die Abmahnungen wurden nicht an den eigentlichen Urheber der angeblichen Namensschutz - Verletzung gerichtet, sondern an zahllose ahnungslose Händler, die das Produkt nur vertrieben ...
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Gewinnmaximierung durch die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwaltes

2007 - Paul B. Schäuble von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel verschickt massenweise Abmahnungen im Auftrag einer Firma "DSM Computer AG". Die DSM beansprucht die Rechte an dem Namen "Infinity"
2007 brachte der mainboard Hersteller DFi ein mainboard auf den Markt, das "infinity" hiess - und von zahllosen Händlern angeboten wurde.

  • Nicht ewa der mainboard Hersteller DFI wurde von DSM bzw. von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel abgemahnt, sondern die kleinen Händler, welche ahnungslos das Bord mit dem Namen "Infinity" verkauften. Mehr info - Archivkopie
  • Die Streitwert Verdoppelung
    Eine reiche Pfründe für die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel. Als Streitwert setzte die Kanzlei 200.000 Euro an !
  • Und sie bastelte sich noch einen besonderen Bonbon: Bei der Abmahnung wurde ein zusätzlicher Patentanwalt eingeschaltet. Das trieb die Kosten der Abmahnung kräftig in die Höhe.
    Beim angesetzten Streitwert von 200.000 Euro wurden also zwei mal 2833 Euro für jeden Abgemahnten fällig. ( laut Gebührentabelle im Normalfall )
  • Maulkorb ohne Gegenwehr
    Welcher Händler kann sich bei einem derartigen Kostenfaktor noch wehren, selbst wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind ? Mehr dazu Unter Ratgeberrecht-eu / Archivkopie )
    Und unter Heise de

2009 wiederholte die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel das Spielchen. Diesmal mahnte sie für die DSM Computer AG Produkte mit der Bezeichnung „Galaxy“ ab. Wieder unter Mitwirkung eines Patentanwaltes. Wieder ein Streitwert von 200.000 Euro. Mehr unter Abmahnung-blog.de

Es ist nicht bekannt, wie die Sache letztendlich rechtlich ausging - also ob die Abmahnungen überhaupt berechtigt waren. Es ist aber bekannt, dass heute (April 2010) das mainboard immer noch offiziell "infinity" heisst und unter diesem Namen angeboten wird (Beleg).