Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 
(Nov. 2011)
Christian Ströbele (Bundestagsabgeordneter und Jurist) versucht per Abmahnung, Blog Berichterstattung zu verhindern.
Der "Heddesheimblog" berichtete am 22. 11. 2011, daß Hans - Christian Ströbele einen 13-jährigen Heddesheimer wegen gefährlicher Körperverletzung bei der Polizei angezeigt habe. Tatsächlich hatte aber nicht Christian Ströbele, sondern seine Ehefrau diesen 13-jährigen angezeigt.
Hintergrund: Christian Ströbele war mit siener Frau im Weinheimer Weidsee schwimmen. Jugendmitglieder eines Anglervereins "schleuderten" Futterkugeln. Eine Futterkugel traf Ströbeles Ehefrau am Kopf.
Hier zur Berichterstattung des Heddesaheim Blogs - Hier die Archivkopie
Warum hat Ströbele das wohl gemacht ?

Daß 13-jährige übel drauf sein können ist keine Frage. Ob Ströbeles Anzeige das richtige Mittel ist - das ist Ströbeles Entscheidung. Vielleicht schuldete er das seiner Ehefrau.

Aber eine Berichterstattung über die ganze Geschichte verhindern zu wollen, ist für einen Politiker ein Armutszeugnis. Ganz besonders für einem "linken Grünen".
Hier zeigt sich, wie selbstverständlich bereits Zensur und Maulkorb zu unserem Alltag - vor allem zum Alltag unserer Politiker - gehören.

Ströbele spielt das Instrument der Informationsunterdrückung allzu routiniert.
Mithilfe des Promianwalts Eisenberg bemängelt er bei der Berichterstattung eine falsche Tatsachenbehauptung. Er weiß als Jurist (oder als Politikler ?) , daß das einer der wenigen Vorwände ist, die man zur Informationsunterdrückung einsetzen kann. (Siehe falsche Tatsachenbehauptung)

Eine falsche Tatsachenbehauptung kann man natürlich durch einen Anruf, eine e-mail korrigieren. Darum gehts Herrn Ströbele aber wohl gar nicht. Der Blog soll abgestraft werden durch die doppelten Kosten der Abmahnung. Denn einmal kostet der eigene Anwalt, dann noch der "feindliche".
Da vergeht einem kleinen Blog wohl die Lust, über Herrn Ströbele eventuell Nachteiliges zu berichten.
Nur Hofberichterstattung ist ungefährlich.

Tatsache ist darüberhinaus, daß die achso falsche Tatsachenbehauptung lächerlich ist. Herr Ströbele ist mit seiner Frau zur Polizei gefahren und war bei der Strafanzeige zugegegen. Aber formal war seine Frau die "Auftraggeberin". Solche rein formalistischen Vorwände sind es, welche die Abstrafung einer Berichterstattung ermöglichen - obwohl die message der Information der Wahrheit entspricht -. Ströbele war schließlcih dabei.

Daß Ströbele die Berichterstattung verhindern wollte, zeigt auch, wie wenig er von der Urteilsfähigkeit seiner Wähler hält - wie wenig er von einem demokratischen Meinungsbildungsprozess hält und daß die Steuerung und Manipulation der öffentlichen Meinung durch Zensur und Verbot für ihn ein selbstverständliches Geschäft zu sein scheint.

Natürlcih klingt so eine Überschrift “Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an” erst einmal nicht gut.  Aber daß nciht Ströbele, sondern siene Ehefrau den 13jähgrigen angezeigt hat, ändert auch ncihts daran. Und wenn man dann die Informationen bekommt, was da vor sich ging, kann man sich wirklich sein eigenes Bild machen.

Das traut Ströbele seinen Wählern wohl nicht zu.
Warum dann nicht gleich ganz die Informations- und Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz streichen ?

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