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Wahre Tatsachen dürfen nicht unbedingt veröffentlciht werden
Obwohl das Landgericht Landshut den "wahren Tatsachenkern" von Äusserungen erkennt, werden diese verboten - Pressemitteilung von: Medizinfo - Klinikbewertungen

Wird Meinungsfreiheit in Online-Foren unmöglich?

Aufgrund des Urteils des Landgerichtes Landshut gegen Klinikbewertungen.de musste das Bewertungsportal jetzt vier Sätze aus drei Erfahrungsberichten entfernen.

Die weitergehende Forderung der Inntalklinik, Simbach, nach vollständiger Löschung von sieben Erfahrungsberichten und Herausgabe der Bewerteridentitäten wurde von der Inntalklinik nicht weiter verfolgt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die vom Gericht vertretene Auffassung zur Darlegungs- und Beweislast: Hier weicht das Gericht von der Rechtsauffassung anderer Gerichte ab, an der sich Onlineforen und Meinungsportale bisher orientieren konnten.

Obwohl das Gericht den "wahren Tatsachenkern" der Aussagen bestätigte, sah es Klinikbewertungen.de verantwortlich für den vollständigen Beweis, dass die Aussagen genau und im Wortlaut stimmen. Vorgelegte Beweisfotos zu einer der Aussagen sollen nach Aufassung des Gerichts nur für den einen Tag, an dem fotografiert wurde und nur für das betroffene Zimmer Gültigkeit besitzen. Eine weitergehende Formulierung sei unzulässig.

Setzt sich diese Rechtsauffassung in Deutschland durch, würde die Arbeit für alle Medien erheblich schwieriger werden. Bisher gilt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (10.11.1998, 1 BvR 1531/96), nach der die "Anforderungen an die Darlegungslast nicht zu Lasten der Meinungsfreiheit überspannt werden" dürfen. Hätte das Gericht in Landshut diese Rechtsprechung beherzigt, so hätten die Fotos und eine zusätzlich vorgelegte eidesstattliche Versicherung einer Zeugin dem Gericht als Wahrheitsbeweis reichen müssen.

"Insbesondere können wir", so der Gründer von www.klinikbewertungen.de, "von Nutzern nicht erwarten, dass diese als Laien die beobachteten Tatsachen in jedem Fall gerichtsfest formulieren und dokumentieren". Die Meinungs- und Ausrucksfreiheit werde durch die Entscheidung aus Landshut erheblich eingeschränkt.

Die strittigen Bewertungen mit den inzwischen eingefügten Hinweisen der Redaktion finden Sie hier:
www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-inntalklinik-simbach
insbesondere:
www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-inntalklinik-simbach "Ungeziefer" - Archivkopie
www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-inntalklinik-simbach "Türkische Teeküche"

Archivkopien der inkriminierten, korrigierten Äusserung