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Kommentar
Das Recht des Stärkeren:
Unterdrückung von Informations- und Meinungsfreiheit per Selbstjustiz.

Dass der Stärkere das Recht hat, den Schwächeren zu unterdrücken, ist Teil unserer Zivilisationsgeschichte. Faschismus und menschenverachtende Tyranneien jeder Couleur sind das Ergebnis dieser Sklavenhalterphilosophie.

Dagegen stehen die Menschenrechte. Im Grundgesetz wurden die Menschenrechte zur Grundlage der Rechtsprechung gemacht. Sie sind die Grundlage unserer Demokratie.
Doch die Rechtspraxis weicht immer stärker von diesen Prinzipien ab.

Durch die Hintertür hat der Justizapparat längst das Recht des Stärkeren wieder eingelassen - es ist alltäglicher Teil der Rechtspraxis geworden.

Durch die Abmahnpraxis wird die Rechtsprechung in aussergerichtlichen Verfahren geregelt - ohne Beteiligung eines Richters - durch Rechtsanwälte die - im Privatauftrag - meist gegen Rechtsunkundige - vorgehen.

Die Justiz beteiligt sich im Anschluss an das Abmahnverfahren an der weiteren Ausdünnung der menschenrechtlichen Grundlagen unseres Staates - durch den Erlass einstweiliger Verfügungen.
Ohne wirkliche Prüfung - Einstweilige Verfügungen werden praktisch "automatisch" (auf Antrag) erlassen.

Wer Abmahnung und Einstweilige Verfügung bezahlen kann, hat erst mal das Recht auf seiner Seite - er hat sich "Recht" gekauft.
So ist das Recht des Stärkeren durch die Hintertür wieder in die Rechtspraxids eingezogen.
siehe auch: Abmahnung als legale Selbstjustiz gegen Informations- und Meinugnsfreiheit  )

Was dem einen Recht ist ist dem anderen "billig".

Und so hat diese Form der Selbstjustiz mit legalen Mitteln einen Gesinnungsbruder, der sich das Geld für Abmahnung und Einstweilige Verfügung sparen kann:

Mit Drohungen jeder Art, mit Gewalt, Erpressung und Rufmord versucht er kritische oder einfach anders Denkende "auszuschalten".
Mit dem Recht des Stärkeren, des Skrupelloseren, des Gewaltbereiten diktiert er anderen, was sie denken und sagen dürfen.

Ist ja klar - Selbstjustiz ist ein Prinzip - wenn das Recht legal sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Gerichte nach Art des (finanziell oder physisch) Stärkeren verhandelt werden darf - dann ist es am Ende egal, ob per Abmahnung oder per Faustschlag.

siehe Beispiele Illegaler Selbstjustiz gegen Informations- und Meinungsfreiheit