Warum hat Ströbele das wohl gemacht ?
Daß 13-jährige übel drauf
sein können ist keine Frage. Ob Ströbeles
Anzeige das richtige Mittel ist - das ist Ströbeles
Entscheidung. Vielleicht schuldete er das seiner Ehefrau.
Aber eine Berichterstattung über die ganze Geschichte
verhindern zu wollen, ist für einen Politiker ein Armutszeugnis.
Ganz besonders für einem "linken Grünen".
Hier zeigt sich, wie selbstverständlich bereits Zensur und
Maulkorb zu unserem Alltag - vor allem zum Alltag unserer Politiker
- gehören.
Ströbele spielt das Instrument der Informationsunterdrückung
allzu routiniert.
Mithilfe des Promianwalts Eisenberg bemängelt
er bei der Berichterstattung eine falsche Tatsachenbehauptung.
Er weiß als Jurist (oder als Politikler ?) , daß das einer
der wenigen Vorwände ist, die man zur Informationsunterdrückung
einsetzen kann. (Siehe falsche
Tatsachenbehauptung)
Eine falsche Tatsachenbehauptung kann man natürlich durch
einen Anruf, eine e-mail korrigieren. Darum gehts Herrn Ströbele
aber wohl gar nicht. Der Blog soll abgestraft werden durch
die doppelten Kosten der Abmahnung. Denn einmal kostet der
eigene Anwalt, dann noch der "feindliche".
Da vergeht einem kleinen Blog wohl die Lust, über
Herrn Ströbele eventuell Nachteiliges zu berichten.
Nur Hofberichterstattung
ist ungefährlich.
Tatsache ist darüberhinaus, daß die achso falsche Tatsachenbehauptung
lächerlich ist. Herr Ströbele ist mit seiner Frau zur Polizei
gefahren und war bei der Strafanzeige zugegegen. Aber formal
war seine Frau die "Auftraggeberin". Solche rein formalistischen
Vorwände sind es, welche die Abstrafung einer Berichterstattung
ermöglichen - obwohl die message der Information der Wahrheit
entspricht -. Ströbele war schließlcih dabei.
Daß Ströbele die Berichterstattung verhindern wollte,
zeigt auch, wie wenig er von der Urteilsfähigkeit seiner
Wähler hält - wie wenig er von einem demokratischen Meinungsbildungsprozess
hält und daß die Steuerung und Manipulation der öffentlichen
Meinung durch Zensur und Verbot für ihn ein selbstverständliches
Geschäft zu sein scheint.
Natürlcih klingt so eine Überschrift “Bundestagsmitglied
Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen
Heddesheimer an” erst einmal nicht gut. Aber
daß nciht Ströbele, sondern siene Ehefrau den 13jähgrigen
angezeigt hat, ändert auch ncihts daran. Und wenn man dann
die Informationen bekommt, was da vor sich ging, kann man
sich wirklich sein eigenes Bild machen.
Das traut Ströbele seinen Wählern wohl nicht zu.
Warum
dann nicht gleich ganz die Informations- und Meinungsfreiheit
aus dem Grundgesetz streichen ? |