|
Archivkopie einer Meldung auf rotglut.org |
Mittwoch, 15. Juli 2009
LG Frankfurt/Main hält Fotoveröffentlichung im Rahmen einer Satire dennoch für unzulässig. |
Frankfurt/Main, den 15.07.09. Der in Frankfurt/Main ansässige Verein Nicht-Abzocken e.V. darf vorerst ein mit einem Augenbalken versehenes, etwa sieben Jahre altes Foto des Rechtsanwalts Günter von Gravenreuth, geb. Dörr, im Rahmen einer Satire nicht veröffentlichen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 25. Juni hervor, mit dem dieses eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigte. Der Verein kündigte die Einlegung der Berufung gegen das Urteil an. |
Der Nicht-Abzocken e.V. betreibt u.a. die Webseite www.affzockt.de, in der sich Autoren über im Volksmund so genannte „Abzocker“ in unterschiedlicher Form äußern können. Im Rahmen einer mit „Der Abmahnbär“ überschriebenen Satire hatte ein Autor auf der Webseite www.affzockt.de ein rund sieben Jahre altes, kleines Foto des Gesichts des Anwalts und Verfügungsklägers Günter von Gravenreuth veröffentlicht. Dieses war zu etwa einem Drittel mit einem schwarzen Augenbalken versehen. Das Foto war Bestandteil einer Fotomontage, die zwei Cartoonfiguren am Steuer eines Schiffes zeigte. Nach den Feststellungen des Landgerichts war Anwalt Gravenreuth zuvor wegen Betrugs und Untreue zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt worden, worüber auch in der Presse berichtet worden war. Die Presse hatte sich außerdem vielfach – überwiegend negativ – mit seiner Tätigkeit als so genannter „Abmahnanwalt“ auseinandergesetzt. |
Das Landgericht Frankfurt sah Gravenreuth als relative Person der Zeitgeschichte an. Auf der Webseite des Nicht-Abzocken e.V. habe über den Anwalt wegen seiner fortgesetzten Abmahntätigkeit und einer erst jüngst gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe berichtet werden dürfen. Das streitgegenständliche Foto setze den Kläger nicht herab, erklärte das Gericht. Allerdings ergebe sich eine unzulässige Verunglimpfung des Klägers „aus der Einkleidung in den Textbeitrag“. Gegen den Textbeitrag hatte sich der Antrag des Klägers Gravenreuth allerdings gar nicht gerichtet. |
Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger von der Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, Berlin, der seit Jahren Unternehmen und Verbände gegen Abmahnvereine und Massenabmahner vertritt, kündigte namens des Nicht-Abzocken e.V. Berufung gegen das Urteil an. Es sei erfreulich, sagte Waldenberger, dass das Gericht Gravenreuth unmissverständlich als relative Person der Zeitgeschichte bezeichnet habe, die zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht werden könne.
Allerdings habe das Gericht bei seiner Abwägung der widerstreitenden Interessen Wesen und Bedeutung der Satire verkannt. Es sei einer Satire zu eigen, dass Personen verhöhnt und verspottet würden. Dergleichen müssen in einer Gesellschaft, deren wesentlicher Bestandteil der öffentliche Meinungskampf sei, in weitem Umfang hingenommen werden Waldenberger verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Berliner Kammergerichts zu der Politikerin Heide Simonis und auf die unlängst ergangenen Entscheidung des OLG München im Fall Jürgen Klinsmann.
Der Nicht-Abzocken e.V. erklärte, er werde sein Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit energisch verteidigen. |
|
|
|
Ihre
alten Videos auf DVD
Wir
digitalisieren Ihre alten Video Bänder. Zum Pauschalpreis
- egal wie lang.
Hier - kucken Sie mal |
von
VHS / VHS-C / Hi 8 / Digital 8 / Mni DV / DV Cam /
HDV / Betacam SP / Video 2000 / Betamax
|
+
Audio
auf CD
Von Audio Kassetten / Tonband Spulen / Schnürsenkel
Mehr Infos
|
|
In
Berlin:
Heute bringen, Morgen abholen...
oder für alle:
bequem per Post |
ergo-film
Wielandstr. 16 -
D - 10629
Berlin | Germany Tel.: + 49.30.324 47 89
Mehr Infos hier |
|