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(22. Juni 2010)
Thomas de Maiziere, Bundesinnenminister, CDU, veröffentlicht 14 Thesen zu den Grundlagen seiner Netzpolitik.

Zum Kommentar:
Mehr Staat, mehr Kontrollle, mehr Steuerung

These 1 – Bewusstsein fuer gemeinsame Werte schaerfen

Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je staerker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte praegen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Ruecksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidaritaet orientieren.

These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten: Wir sollten – soweit als moeglich – auf das bestehende Recht zurueckgreifen und Selbstregulierungskraefte staerken. Bei der darueber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen fuer Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfaellen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.

These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermoeglichen

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persoenlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phaenomen „persoenlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher staerker mit den Persoenlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Persoenlichkeit im Internet laesst sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Fuer den gebotenen Ausgleich muessen wir zuvoerderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergaenzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfuegung stellen.

These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung staerken

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer muessen gestaerkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen ueber sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklaerung ueber die Ablaeufe im Internet, Moeglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschuetzende Qualitaet von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitaeten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstaende. Mehr Wettbewerb im Netz staerkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafuer brauchen wir mehr Verfuegungsgewalt ueber unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwaertig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhaengig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Moeglichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“.
Wir sollten die Ausuebung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfuer bessere Online-Moeglichkeiten schaffen.

These 5 – Anonymitaet und Identifizierbarkeit abwaegen

Der freie Buerger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsaetzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymitaet kann es jedoch im Internet nicht geben. Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verhaeltnismaeßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder oeffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass fuer die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschaefte brauchen immer bekannte Glaeubiger und Schuldner.

These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit fuer den Einzelnen und die Anbieter. Fuer gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefaehrdungshaftung mit Exkulpationsmoeglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Beruecksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitaeten, koennte diese Haftung reduziert werden.

These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen

Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafuer, dass das Internet flaechendeckend zur Verfuegung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung fuer die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefaehrden.

These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen

Der Staat hat das Recht und in manchen Faellen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen koennen durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente ergaenzt werden. Beispiele sind behoerdliche Warnungen oder Veroeffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehoerdlicher Kontrollen. Diese duerfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhaeltnismaeßigkeit.

These 9 – Auf bewaehrte Eingriffsbefugnisse zurueckgreifen

Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekaempfung der Kriminalitaet im Internet bestimmen sich nach den herkoemmlichen Maßstaeben – wir duerfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.

These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehoerden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsaechlich erfuellen koennen. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden koennen. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehoerden zu ueberpruefen und zu ergaenzen.

These 11 – Technologische Souveraenitaet wahren

Fuer die Wahrung der technologischen Souveraenitaet des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhaelt und foerdert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhaengigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentitaet gefaehrden koennen.

These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen

Staatliche Angebote und Innovationen im Netz muessen unserem allgemeinen Staatsverstaendnis folgen. Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfuellt werden soll, muessen wir uns am Nutzen fuer Buerger und Wirtschaft orientieren. Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen koennen Beteiligungen von Verbaenden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusaetzliche Form der Buergerbeteiligung ergaenzen. Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag muessen beim Ausbau der Angebote gebuehrend beruecksichtigt werden. Wir muessen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten fuer ein Online- Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.

These 13 – Elektronische Behoerdendienste am Nutzen ausrichten

Elektronische Behoerdendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und buergernahen Verwaltung.
Buerger und Unternehmen erwarten von der oeffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behoerdenangelegenheiten. In Zeiten knapper oeffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behoerdendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschoepfen. Der elektronische Zugang des Buergers zur Verwaltung muss als zusaetzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkoemmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Fuer Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begruendet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist

These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten

Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste muessen angesichts der Abhaengigkeit der Buerger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestoert funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhaengig genutzt werden koennen und groeßtmoegliche Transparenz bieten. Staatliche IT-Systeme muessen so ausgestaltet sein, dass die Integritaet und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Buergers in das staatliche Angebot. Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Buerger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht beruecksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.