Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 

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Urheberrechtsgesetze - als Vorwand für Informationsunterdrückung

Beispiel aus der Wirklichkeit:

Die Anhänge der Untersuchung zum Duisburger Loveparade Gutachten dürfen wegen Urheberrechtsverletzung nicht veröffentlciht werden

17. 08. 2010 - Weil das Urheberrecht ( § 97 UrhG ) der Stadt Duisburg angeblich verletzt würde, darf der Blog Xtranews nicht aus dem "Loveparade Gutachten" zitieren. Jedenfalls erliess das LG Köln eine entsprechende "Einstweilige Verfügung".

Der Blog Xtranews.de hatte Dokumente veröffentlcht, aus denen hervorging, dass das tödliche Desaster wegen der mangelnden Fluchtwege in Duisburg voraussehbar gewesen ist.

Adolf Sauerland, Bürgermeister der Stadt Duisburg, sah in diesen Dokumenten gar nicht gut aus - und erliess also prompt - im Namen der Stadt - eine Einstweilige Verfügung.
Die Einstweilige Verfügung wurde vom LG Köln problemlos durchgewunken.

Stattdessen veröffentlicht die Stadt Köln nun das Gutachten selber - allerdings ohne die Anlagen, welche weniger höflich mit Herrn Sauerland umgehen.

Versuche, die Zensur zu umgehen gibt es - so kann man z. B. bei Rapidshare die Dokumente herunterladen.

Dass die Einstweilige Verfügung keinen Bestand haben sollte ergibt sich daraus, dass es ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung der Loveparade-Katastrophe gibt.

Allerdings muss nun erst einmal der Xtranews Blog um Spenden bitten, um sich gegen diese Einstweilige Verfügung auch wehren zu können.

Inzwischen veröffentlicht Xtranews weitere Anlagen, die zeigen, dass die Stadt wissentlich die tödlichen Gefahren in Kauf genommen hat. Hier eine Archivkopie

Schon wieder eine Urheberrechtsverletzung.