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Bundesverfassungsgericht gegen Einschüchterungseffekte
Abmahn- und Einschüchterungsschreiben dürfen veröffentlicht werden (pdf)
Linksetzung bedeutet nicht unbedingt Haftung als Störer


Das Indische Räderwerk

Eine Reise-Geschichte
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Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Strassenkinder in Indien
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Indien: wenn ich einmal tot bin
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--- Bundesverfassungsgericht rügt die Hamburger "Abwägung von öffentlichem Interesse gegen Persönlichkeitsschutz " (09. 03. 2010) >>>

- - - die Erweckung eines falschen Eindrucks
- - - die Verwendung von abwertenden Bezeichnungen wie Betrüger, Bauernfänger, Rosstäuscher, dubios, Adressbuch Mafia, Unterschriftenerschleicher, Trickbetrüger, Geschäftemacher, Adressengrab, betrügerische Methoden, usw.
- - - Schädigung / Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Schutz des Unternehmens)
- - - "zu eigen machen" von Äusserungen dritter
- - - Aufforderung zum Vertragsbruch
- - - Aufforderugn an die Banken, die Geschäftsbeziehung zu beenden
- - - Veröffentlichung der Privatadresse eines Geschäftsmannes
- - - Boykottaifrufe zu verbreiten, dass man dne geschäftemachern das hndwerk legen müsse,
- - - Adressverzeichnisse im Internet zu nutzen,. um die darin eingetragenen zu warnen
- - - auf ein BGH Urteil wegen Offertenschwindels zu verweisen
- - - geschäftsschädigende Ässerungen von dritten zu zitieren
- - - auf ein Gewerbeuntersagungsverfahren hinzuweisen

  • ACHTUNG: Trotz dieser zahlreichen Beispiele einer freiheitlichen Auslegung der Gesetze sind auch gegenteilige Urteile erfolgt. Besonders krasses Beispiel: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde Kritik beurteilt als "aus niederen Beweggründen erfolgt"- und daher als Schmähkritik verboten. Siehe
    Dokumentation: Die Eye net Prozesse


--- Beleidigung oder Meinungsäusserung ?
--- Bezeichnung von Innter.net webservice als Betrüger

--- BGH: Zur Kritik gehört auch die Namensnennung (Ross und Reiter)
--- Anonymität als Persönlcihkeitsrecht endet, wenn öffentliches Informationsinteresse vorliegt
--- Unternehmenskritik in Foren ist kein unlauterer Wettbewerb

--- Namen und Marken dürfen in den Metatags einer internet Seite genannt werden, wenn es darum geht, über die Firma zu informieren.
--- Rechtsanwalt muss Namensnennung im Internet dulden
--- Domainnamen dürfen Namen und Marken beinhalten, wenn sie deutslcih als Kritikseiten zu erkennen sind
--- Keine Verwechslungsgefahr, wenn der Name ein gängiger Begrff der Umgangssprache ist
--- BGH: Zur Kritik gehört auch die Namensnennung (Ross und Reiter)

  • ACHTUNG: Trotz dieser zahlreichen Beispiele einer freiheitlichen Auslegung der Gesetze sind in München und Köln gegenteilige Urteile erfolgt. Die Verwendung von Namen in den Metatags einer Verbraucherschutz Internet Seite wurde untersagt. Siehe
    Dokumentation Verbotene Metatags

Kommentar zur
Urteilssammlung

Die hier gesammelten Urteile zeigen ein sehr freiheitliches Bild der deutschen Rechtsprechung. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind Menschenrechte und eine wichtige Grundlage der Demokratie.

Die hier gesammelten Urteile sollen helfen, das Recht auf freie Meinung, auf freie Information und freie Rede zu verteidigen. In den Urteilsbegründungen finden sich Zitate und Grundsatzurteile, die auch für "restriktive" oder uninformierte Richter überzeugend sein sollten.

Vor Gericht gilt leider meist nur das, was auch vorgetragen wird.
Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Richter schliesslich wissen muss, was richtig und was falsch ist, was gereht udn was ungerecht.
Manche Richter verstehen sich einfach nur als Schiedsrichter zwischen vorgetragenen Argumenten - und wer da den schlechteren Anwalt hat - einen, der nicht alle Argumente kennt oder vorträgt - der verliert.

Die Feinde der demokratischen Freiheiten sind stark, finanzkräftig, skrupellos und geldgierig. Vor allem Wirtschaftsunternehmen oder Politiker sind oft sehr erfolgreich, wenn es darum geht, schädliche Informationen und Meinungen zu unterdrücken. Selbst Rechtsanwälte kennen meist keine Moral sondern nur das Spiel rechtlicher Argumente und die persönliche Bereicherung.
Das Argument, dass sie eventuell bei der Vernichtung der Grundrechte mitwirken, kennen sie nicht.

Die Mächtigen können die Medien einsetzen, Beziehungen und Geld, Wahrheit und Lüge, Drohung, Korruption, Rufmord und Existenzvernichtung. Sie spielen die Gesetze gegeneinander aus (z. B. Persönlichkeitsrecht gegen Äusserungsrecht, Handelsrecht gegen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht gegen Äusserungsrecht usw.). Sie schieben populistische Beweggründe vor und vernebeln nach allen Regeln der Kunst den Blick auf das Ganze. Sie haben das Geld und die Macht dazu.

Und doch ist es für sie nicht leicht, die Grundrechte auszuhebeln, wie diese Urteilssammlung zeigt.
Nicht leicht - aber es gelingt eben doch.

Urteile geschehen, welche die demokratischen Grundrechte in Frage stellen. Auf solche Urteile stützen sich dann wiedenr und wieder andere "interessierte kreise"- denn die Rechtssprechung ist keine marmorne Statue sondern ein lebendes Gebilde, das sich von Urteil zu Urteil wandelt.

Je mehr Urteile gegen eine freie Information und Meinung ausgesprochen werden, desto weiter entfernen wir uns von einer freiheitlichen Demokratie.
Aber auch umgekehrt gilt:

Jedes Urteil, das einen Sieg für die freie Meinungsäusserung bringt, stärkt die demokratische Wirklichkeit. Es lohnt sich also, den Kampf aufzunehmen.

Keine Angst vor der freien Meinungsäusserung. Sie ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist, ein Geschenk der Demokratie. Dieses Geschenk kann nur bestehen, wenn wir es nutzen und immer wieder neu verteidigen. !