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| Übersicht: Urteilssammlungen |
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Beispiel:
--- Bundesverfassungsgericht rügt die Hamburger "Abwägung von öffentlichem Interesse gegen Persönlichkeitsschutz " (09. 03. 2010) >>> |
| - - - die Erweckung eines falschen Eindrucks
- - - die Verwendung von abwertenden
Bezeichnungen wie
Betrüger, Bauernfänger, Rosstäuscher, dubios, Adressbuch
Mafia, Unterschriftenerschleicher, Trickbetrüger, Geschäftemacher,
Adressengrab, betrügerische Methoden, usw.
- - - Schädigung / Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb (Schutz des Unternehmens)
- - - "zu eigen machen" von Äusserungen dritter
- - - Aufforderung zum Vertragsbruch
- - - Aufforderugn an die Banken, die Geschäftsbeziehung
zu beenden
- - - Veröffentlichung der Privatadresse eines Geschäftsmannes
- - - Boykottaifrufe zu verbreiten, dass man dne geschäftemachern
das hndwerk legen müsse,
- - - Adressverzeichnisse im Internet zu nutzen,. um
die darin eingetragenen zu warnen
- - - auf ein BGH Urteil wegen Offertenschwindels zu verweisen
- - - geschäftsschädigende Ässerungen von dritten zu
zitieren
- - - auf ein Gewerbeuntersagungsverfahren hinzuweisen
- ACHTUNG: Trotz
dieser zahlreichen Beispiele einer freiheitlichen Auslegung
der Gesetze sind auch gegenteilige Urteile erfolgt. Besonders
krasses Beispiel: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde
Kritik beurteilt als "aus niederen Beweggründen erfolgt"-
und daher als Schmähkritik verboten. Siehe
Dokumentation:
Die Eye net Prozesse
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--- Beleidigung oder Meinungsäusserung ?
--- Bezeichnung von Innter.net webservice als Betrüger |
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--- BGH: Zur Kritik gehört auch die Namensnennung (Ross und
Reiter)
--- Anonymität als Persönlichkeitsrecht endet, wenn öffentliches
Informationsinteresse vorliegt
--- Unternehmenskritik in Foren ist kein unlauterer
Wettbewerb |
| --- Namen und Marken dürfen
in den Metatags einer internet Seite genannt werden,
wenn es darum geht, über die Firma zu informieren.
---
Rechtsanwalt muss Namensnennung im Internet dulden
--- Domainnamen dürfen Namen und Marken beinhalten, wenn
sie deutslcih als Kritikseiten zu erkennen sind
--- Keine Verwechslungsgefahr, wenn der Name ein gängiger Begrff
der Umgangssprache ist
--- BGH: Zur Kritik gehört auch die Namensnennung
(Ross und Reiter)
- ACHTUNG: Trotz
dieser zahlreichen Beispiele einer freiheitlichen Auslegung
der Gesetze sind in München und Köln gegenteilige Urteile
erfolgt. Die Verwendung von Namen in den Metatags einer
Verbraucherschutz Internet Seite wurde untersagt. Siehe
Dokumentation
Verbotene Metatags
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Kommentar zur
Urteilssammlung
Die hier gesammelten Urteile zeigen ein sehr freiheitliches
Bild der deutschen Rechtsprechung. Meinungsfreiheit und
Informationsfreiheit sind Menschenrechte und eine wichtige
Grundlage der Demokratie.
Die hier gesammelten Urteile sollen helfen, das Recht
auf freie Meinung, auf freie Information und freie Rede
zu verteidigen. In den Urteilsbegründungen finden
sich Zitate und Grundsatzurteile, die auch für "restriktive" oder
uninformierte Richter überzeugend sein sollten.
Vor Gericht gilt leider meist nur das, was auch vorgetragen
wird.
Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Richter
schliesslich wissen muss, was richtig und was falsch
ist, was gerecht und was ungerecht.
Manche Richter verstehen sich einfach nur als Schiedsrichter
zwischen vorgetragenen Argumenten - und wer da den schlechteren
Anwalt hat - einen, der nicht alle Argumente kennt oder
vorträgt - der verliert.
Die Feinde der demokratischen Freiheiten sind stark,
finanzkräftig, skrupellos und geldgierig. Vor allem
Wirtschaftsunternehmen oder Politiker sind oft sehr erfolgreich,
wenn es darum geht, schädliche Informationen und
Meinungen zu unterdrücken. Selbst Rechtsanwälte
kennen meist keine Moral sondern nur das Spiel rechtlicher
Argumente und die persönliche Bereicherung.
Das Argument, dass sie eventuell bei der Vernichtung
der Grundrechte mitwirken, erkennen viele nicht.
Die Mächtigen können die Medien einsetzen,
Beziehungen und Geld, Wahrheit und Lüge, Drohung,
Korruption, Rufmord und Existenzvernichtung. Sie spielen
die Gesetze gegeneinander aus (z. B. Persönlichkeitsrecht
gegen
Äusserungsrecht, Handelsrecht gegen Zivilrecht,
Wettbewerbsrecht gegen Äusserungsrecht usw.). Sie
schieben populistische Beweggründe vor und vernebeln
nach allen Regeln der Kunst den Blick auf das Ganze.
Sie haben das Geld und die Macht dazu.
Und doch ist es für sie nicht leicht, die Grundrechte
auszuhebeln, wie diese Urteilssammlung zeigt.
Trotzdem: Urteile geschehen, welche die demokratischen
Grundrechte in Frage stellen. Auf solche Urteile stützen
sich dann wieder und wieder andere "interessierte
Kreise"-
denn die Rechtssprechung ist keine marmorne Statue sondern
ein lebendes Gebilde, das sich von Urteil zu Urteil wandelt.
Je mehr Urteile gegen die freie Information und Meinung
ausgesprochen werden, desto weiter entfernen wir uns
von einer freiheitlichen Demokratie.
Aber auch umgekehrt gilt:
Jedes Urteil, das einen Sieg für die freie Meinungsäusserung
bringt, stärkt die demokratische Wirklichkeit. Es
lohnt sich also, den Kampf aufzunehmen.
Keine Angst vor der freien
Meinungsäusserung. Sie ist ein Grundrecht,
das in unserer Verfassung verankert ist, ein
Geschenk der Demokratie. Dieses Geschenk kann
nur bestehen, wenn wir es nutzen und
immer wieder neu verteidigen. ! |
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