Bundesverfassungsgericht: Meinungsfreiheit gilt auch
für
Rechtsextreme: ( Az: 1 BvR 1106/08 ) 04. Januar 2011
Das Bundesverfassungsgericht
hat erklärt,
daß auch rechtsextreme Äusserungen Teil des politischen Meinungskampfes
seien.
Einem mehrfach vorbestraften Neonazi war bei seiner Haftentlassung
die Weisung erteilt worden, 5 Jahre lang kein "rechtsextremistisches
oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten".
Dem Bundesverfassungsgericht war dieser pauschale Maulkorb zu unbestimmt,
weil auch legale Äußerungen
damit erfasst werden. Die Weisung komme einer zeitweiligen "Aberkennung
der Meinungsfreiheit" nahe.
Aus dem Urteil:
"Denn die Einstufung einer Position als rechtsextremistisch
ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen
Auseinandersetzung", heißt es im Beschluss der 1.Kammer
des Ersten Senats.
Solange die Äusserungennicht gegen geltende Gesteze verstossen.
Das Münchner Oberlandesgericht hatte vorher den Maulkorb für richtig
gehalten und muss nun erneut über die Sache entscheiden. |