Und schöne lange Weltfilme
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Gerichtliche Entscheidungen,
die eine liberale Auslegung des Äusserungsrechts stärken
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| Veröffentlichung vn Zitaten
aus dem privatem e-mail Verkehr ist Teil des Rechts
auf freie Meinungsäusserung- Bundesverfassungsgericht Az.:
1 BvR 2477/08 Quelle: aufrecht.de |
| Bundesverfassungsgericht: Meinungsfreiheit
gilt auch für Rechtsextreme (Jan. 2011) mehr |
Die freie Themenwahl ist Teil der Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht rügt die Hamburger "Abwägung von öffentlichem Interesse gegen Persönlichkeitsschutz " (09. 03. 2010)Bundesverfassungsgericht:: Die freie Themenwahl ist Teil der Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht entschied anlässlich
einer Klage des FDP Cornelia Pieper Sohnes wegen der Berichterstattung über
siene Hanfpflanze. Hamburg hatte die Berichterstattung verboten,
da die Hmaburger Richter sie für belanglos hielten. Mehr
zum Hintergrund - Urteilsbegründung
des Bundesverfassungsgerichts |
Bundesverfassungsgericht zur Hamburger "Abwägung
von öffentlichem Interesse gegen Persönlichkeitsschutz " (09.
03. 2010)
Das höchste deutsche Gericht hat ein Urteil der Hamburger Pressekammer zurückgepfiffen. Vor allem mit 2 Vorwänden hatte die Hamburger Pressekammer einen Bericht über einen Politikersohn im Internet verboten. Zunächst erklärten die Richter, die Öffentlichkeit interessiere sich nicht für den Fall (belanglos). Ausserdem sei der Politikersohn - eben erst 18, als Heranwachsender - besonders in seinem Persönlichkeitsrecht zu schützen.
Das Bundesverfasungsgericht hat nun deutlich gemacht, dass es nicht Sache des Gerichts sei, zu entscheiden, was die Öffentlichkeit interessiere. Das Bundesverfassungsgericht beschienigte dem Hamburger Gericht "... ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit..." Mehr Info |
Bundesverfassungsgericht gegen Einschüchterungseffekte:
(Dez. 2007)
"Mehrdeutige" Äusserungen - Meist wird von interessierter Seite versucht, in iene
Äusserung einen falschen Tatsachenkern hereinzuinterpretieren.
Solche Interpretationskunststücke enden dann oft bei der gerichtlichen
Feststellung einer Zwei- oder Mehrdeutigkeit der Aussage. Nach
dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ist so eine Mehrdeutiglkeit
zwar zu korrigieren - darf sich aber nicht kostenmässig zum
Nachteil des Äussernden auswirken. Beschluss |
Abmahnschreiben und Einschüchterungsschreiben
dürfen veröffentlicht werden - auch wenn ausdrücklich
im Abmahnschreiben ein Veröffentlichungsverbot ausgesprochen
wird !
Ein Rechtsanwalt schrieb einen Einschüchterungsbrief an einen
Internet Journalisten. Und verlangte, dass dieser Brief nicht veröffentlicht
werden dürfe. Der Journalist schrieb zurück: er sei Journalist
und kein Beichtvater - und wurde also von dem Anwalt verklagt -
das OLG München wies das Verlangen nach copyright Schutz für
solche Abmahnschreiben zurück. zum
Urteil |
| Verbotene Äusserungen dürfen zitiert werden,
wenn es um die Kommentierung einer zugehörigen Gerichtsentscheidung
geht. Die Gerichtsentscheidung darf natürlich nicht als Vorwand
genommen werden, um die verbotene Äusserung weiterhin zu verbreiten.
KG Berlin am 06. 10. 09 und andere Urteile - Mehr Info |
Zulässigkeit auch ausfällig
werdender Kritik: Wo ist die Grenze der Meinungsfreiheit
zur Schmähkritik. Im vorliegenden Fall ging es um Kritik
an Unternehmen, die im Internet geäußert wurde.
Berechtigt ist auch ausfällig werdende Kritik, wenn
die
Äußerung im Rahmen einer Erörterung fällt,
die in erster Linie objektive Ziele verfolgt, wie etwa vor Betrügern
zu warnen.
OLG Koblenz, 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 |
- Interessenten aus der Wirtschaft als Lobbyisten
gegen die Meinungsfreiheit >>> Überblick
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| Verwendung von Firmennamen - Eigennamen
- Verboten in Metatags ? Zur
Info |
Markenrechtsschutz - Namensrecht - Verwendung von
Firmennamen für eine firmenkritische Internetadresse
ist erlaubt. Immer öfter
versuchen kritisierte Firmen kritische Berichterstattung zu unterbinden,
indem sie die Nutzung des Namens aus markenschutzrechtlichen
Gründen, wegen
Copyright Verstoss usw. angreifen.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof
nun zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. (17 Ob 2/09g) -
Themenüberblick allgemein - Zusammenfassender
Überblick - zum
Urteil - Mai
09 |
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Keine Störerhaftung für Zugangsprovider ?
OLG Frankfurt (Urteil vom 22 01 2008) Aktenzeichen
6 W 10/08
Wenn z. B. Google den Zugang zu Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt ermöglicht,
so folgt daraus noch nicht, dass Google als Störer dafür haftet.
Dieses Urteil ist deshalb wichtig, weil bisher - z. B. bei Linksetzung - sehr
pauschal ein "zu eigen machen" angenommen wurde (Wer sich etwas zu
eigen macht, haftet als Störer). Diese Rechtspraxis bei Linksetzungen ist
ein allzu grobes Geschütz gegen die Informationsfreiheit.
In diesem Urteil wird der
bisher geübten Praxis einer freiheitsfeindlichen Definition
der Linksetzung (Störerhaftung) eine erste Grenze gesetzt.
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Mehr (>>>
Archivkopie 07. 04. 08) |
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