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Und schöne lange Weltfilme
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Gesetzliche Grundlage
§ 48
Abs. 2 GKG
(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs
und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse
der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über
eine Million Euro angenommen werden. |
Kommentar: Vor allem die Formel, dass der Streitwert "nach Ermessen" zu bestimmen sei, zeigt, dass es kaum objektive Kriterien gibt, nach denen ein Streitwert festgelegt werden kann.
Das führt zu erheblichen Verzerrungen in der Rechtsprechung. Kommentar |
| Beispiele aus der Wirklichkeit |
Künstliche Erhöhung der Abmahnkosten
- wenn Abmahn-Anwälte und ihre Auftraggeber zusammenarbeiten:
Gerne werden nicht nur zu hohe Streitwerte sondern auch Zusatzkosten
veranschlagt - bei Markenrechtsfragen etwa die kostenpflichtige Zuhilfenahme
eines Patentanwaltes. Sowohl Abmahnkosten wie auch Zusatzkosten
muss der Abmahnanwalt aber zuvor bei seinem Auftraggeber in Rechnung
gestellt / und abkassiert haben. Oft sind die Streitwerte fiktiv und
der Anwalt will - besonders bei Massenabmahnungen - seinen Auftraggeber
nicht wirklich belasten. Dann kann man sich gegen die Kosten erfolgreich
wehren ! Mehr
Info
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| Spamming: Bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig ein Streitwert von 3.000,00 EUR an. BGH Beschluss vom 30. 11. 2004, VI ZR 65 / 04 |
| Äusserungsrecht: Wenn man über einen Verbandsfunktionär eines Arbeitgeberverbandes, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist sagt, "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.", beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage nicht 50.000 EUR. sondern allenfalls 4000 EUR. LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, Beschluss, 9 Ta 2/07, 24.05.2007 |
Copyright: Für die unerlaubte Nutzung eines Fotos auf einer Webseite ist von einem Streitwert von 6.000,- EUR auszugehen, so das LG Köln (Beschl. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09)
Beispiel 2: Für die unerlaubte Nutzung ienes Strassenkarten Ausschnittes im Internet hatte das OLG Schleswig (Beschluss v. 09.07.2009 – Az.: 6 W 12/09) einen Streitwert von 1.950,00 bestätigt. Der Wert eines Unterlassungsanspruchs ist auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des einen hier betroffenen Kartenausschnitts der Klägerin festzusetzen.
Mehr hier: |
Bei markenrechtlichen Verfahren ist ein Streitwert abhängig vom Wert der angegriffenen Marke. Der Regelstreitwert liegt bei 20.000,00 Euro.
BPatG, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 52/09
§§ 63 Abs. 3, Satz 1, Satz 2, 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG - siehe dazu die Dokumentation
Markenschutz als Vorwand für die Unterdrücklung von Berichterstattung
Dazu ergänzend:
Verbotene
Titeltags Wegen der Verletzung der Namens-Schutzrechte
geht eine Adressbuchfirma gegen den Betreiber einer Internet Seite
vor. Die Info Seite hatte den Namen der (heftig kritisierten) Firma
im Titeltag genannt. Streitwert: 75.000 euro. (-
2009 - 2010: ) |
| Rüstungskonzern
Diehl gegen "ein Mann" Betrieb Wegen einer Kolumne
mit der Überschrift "Verdienstorden
und Streubomben" geht der Rüstungskonzern / Mischkonzern
Diehl - gegen den ehemaligen Wochenblatt Redkateur Stefan Aigner vor
- Streitwert: 75.000 Euro ( 2008 - 2009 ) |
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<<<___ Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühmt, berüchtigt ___ >>>
Denn wer viel hat, hat auch
die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das
Recht !
Und wer das Recht hat, und
wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer
das Recht hat
- beugt es auch, denn über
allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter,
meiner Tochter, meiner Tochter nur geglaubt !
...
Carl Orff - "die Kluge"
Und
hier das Ganze mit Musik |
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