Rechtliche Grundlagen
Justizias Waagschalen - Die Grenzen der Informations- und Meinungsfreiheit

Persönlichkeitsrecht

Beleidigung
Sensibelchen gegen Redefreiheit
Falsche Tatsachenbehauptung
Irreführung oder Meinungsfreiheit
Wirtschaftlicher Wettbewerb
reduziert die Redefreiheit
Informationsfreiheit und Copyright
Information als Privateigentum

Redefreiheit vor Gericht
Urteils-Sammlungen  
Wenn Freiheitsrechte gewinnen - verlieren
Liste positiv verlaufener meinungsrechtlicher Gerichtsverfahren 

Äusserungsfreiheit verliert
Traum und Rechtswirklichkeit
Abmahnung
Einstweilige Verfügung
Internet - Der "Fliegende Gerichtsstand"
Forenhaftung   
Linkhaftung   
Streitwert als Knochenbrecher
Law Hunting    ( Gerichts - Stalking )
Selbstjustiz statt Meinungsstreit
Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee

Ausführliche Dokumentationen Durch alle Instanzen - Schriftsätze und Argumente - von der Abmahnung bis zur Verfassungsbeschwerde
Namens- und Markenschutzrechte - Metatags als Abmahnfalle
Dürfen Namen (Marke, Firma) nicht in den Metatags einer Webseite genannt werden, welche kritisch über die Firma informiert ?
Das "Adressbuch- und Porno Mafia" Verbot - die Eye Net Verfahren
Ist willkürliche Bewertung ein Richterprivileg ? Wird Kritik zur Schmähkritik, wenn der Äußernde in einem konkurrierenden Gewerbe tätig ist ?

Schöne kurze Filme von gestern aus dem
ergo Film Archiv

Rockmusik


Und schöne lange Weltfilme

Das Indische Räderwerk

Eine Reise-Geschichte
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Viva Mierva

Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
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Which Time I'm Dead

Indien: wenn ich einmal tot bin
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Der Streitwert

Gesetzliche Grundlage
§ 48 Abs. 2 GKG

(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

Kommentar: Vor allem die Formel, dass der Streitwert "nach Ermessen" zu bestimmen sei, zeigt, dass es kaum objektive Kriterien gibt, nach denen ein Streitwert festgelegt werden kann.
Das führt zu erheblichen Verzerrungen in der Rechtsprechung. Kommentar

Beispiele aus der Wirklichkeit

Künstliche Erhöhung der Abmahnkosten - wenn Abmahn-Anwälte und ihre Auftraggeber zusammenarbeiten:
Gerne werden nicht nur zu hohe Streitwerte sondern auch Zusatzkosten veranschlagt - bei Markenrechtsfragen etwa die kostenpflichtige Zuhilfenahme eines Patentanwaltes. Sowohl Abmahnkosten wie auch Zusatzkosten muss der Abmahnanwalt aber zuvor bei seinem Auftraggeber in Rechnung gestellt / und abkassiert haben. Oft sind die Streitwerte fiktiv und der Anwalt will - besonders bei Massenabmahnungen - seinen Auftraggeber nicht wirklich belasten. Dann kann man sich gegen die Kosten erfolgreich wehren ! Mehr Info

Spamming: Bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig ein Streitwert von 3.000,00 EUR an. BGH Beschluss vom 30. 11. 2004, VI ZR 65 / 04
Äusserungsrecht: Wenn man über einen Verbandsfunktionär eines Arbeitgeberverbandes, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist sagt, "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.", beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage nicht 50.000 EUR. sondern allenfalls 4000 EUR. LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, Beschluss, 9 Ta 2/07, 24.05.2007
Copyright: Für die unerlaubte Nutzung eines Fotos auf einer Webseite ist von einem Streitwert von 6.000,- EUR auszugehen, so das LG Köln (Beschl. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09)

Beispiel 2: Für die unerlaubte Nutzung ienes Strassenkarten Ausschnittes im Internet hatte das OLG Schleswig (Beschluss v. 09.07.2009 – Az.: 6 W 12/09) einen Streitwert von 1.950,00 bestätigt. Der Wert eines Unterlassungsanspruchs ist auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des einen hier betroffenen Kartenausschnitts der Klägerin festzusetzen.
Mehr hier:
Bei markenrechtlichen Verfahren ist ein Streitwert abhängig vom Wert der angegriffenen Marke. Der Regelstreitwert liegt bei 20.000,00 Euro. BPatG, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 52/09
§§ 63 Abs. 3, Satz 1, Satz 2, 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG - siehe dazu die Dokumentation
Markenschutz als Vorwand für die Unterdrücklung von Berichterstattung

Dazu ergänzend: Verbotene Titeltags  Wegen der Verletzung der Namens-Schutzrechte geht eine Adressbuchfirma gegen den Betreiber einer Internet Seite vor. Die Info Seite hatte den Namen der (heftig kritisierten) Firma im Titeltag genannt. Streitwert: 75.000 euro. (- 2009 - 2010: )
Rüstungskonzern Diehl gegen "ein Mann" Betrieb Wegen einer Kolumne mit der Überschrift "Verdienstorden und Streubomben" geht der Rüstungskonzern / Mischkonzern Diehl - gegen den ehemaligen Wochenblatt Redkateur Stefan Aigner vor - Streitwert: 75.000 Euro ( 2008 - 2009 )

Hinweise im Internet
Siehe Stichwortregister auf Buskeismus.de
Mein Parteibuch = Marcel Bartels wurde von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wegen einer Äusserung im Internet mit 10.000 Euro Streitwert verklagt. In seiner Beschwerde rechnet Marcel Bartels vor, dass allenfalls ein Streitwert von 756,09 gerechtfertigt wäre. Lesenswerte Kommentare...

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Denn wer viel hat, hat auch die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das Recht !
Und wer das Recht hat, u
nd wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer das Recht hat 
- beugt es auch, denn über allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter, meiner Tochter,  meiner Tochter nur geglaubt
! ...
Carl Orff - "die Kluge"
 
Und hier das Ganze mit Musik