| Abschaltung
der Rede- und Meinungsfreiheit
dank Abmahnung und Einstweiliger Verfügung. |
2001 fiel
ich auf einen Adressbuchbetrug herein. Dabei wird kleinen
Gewerbetreibenden ein Formular zugesandt, welches Adressdaten
bereits enthält und überprüft werden soll. Es geht um die Eintragung
von Adressdaten in einem Branchenbuch. Irgendwo im Kleingedruckten
gut versteckt steht dann ein exorbitanter Preis, und daß man
bei Rücksendung einen Vertrag abschließt.
Ich
habe dann eine Informationsseite ins Internet gestellt. Ich
habe die Methoden und Machenschaften, mit denen die Adressbuchbetrüger
ihr Geld verdienen, beschrieben. Es wurden Tips zur Gegenwehr
gegeben. Ross und Reiter wurden genannt.
Es dauerte nicht lange, und die Info Seite wurde von den betroffenen
Firmen und ihren Geschäftspartnern auf Unterlassung verklagt.
Bis 2005 sammelten sich ca 20 Verfahren - die quer durch ganz
Deutschland angestrengt wurden - ein Verfahren gar in der Schweiz.
Denn Internetveröffentlichungen können überall
gerichtlich angegriffen werden - überall, wo sie zu empfangen
sind.
|
Ich
habe fast alle dieser Prozesse gewonnen. Fast alle.
Ein
einziger teurer Prozess, der mit Kostenaufhebung endet, reicht
jedoch für einen kleinen Journalisten, um seinem Recht
auf freie Meinungsäußerung per Kostenfestsetzung
das Genick zu brechen.
Auf lange Sicht kann ein Einzelner sein Grundrecht (ein grundsätzliches
Menschenrecht) nur verteidigen, wenn er bereit ist, seine Existenz
aufs Spiel zu setzen. Kritische Berichterstattung ist in Deutschland
existenzgefährdend.
Hier die Gründe, warum eine freie
Meinungsäußerung in einem demokratischen
Deutschland nur einer kleinen Zahl von Menschen
vergönnt ist - jenen,
die dafür bezahlen können.
Und wenn einer bereit ist, Geld hinzublättern dafür,
daß jemandem ein Maulkorb umgehängt wird, dann schafft
er das fast spielend. Es ist nur eine Frage der Zeit und
des Geldes.
Und das geht so: |
| 1.
Die Abmahnung:
Zuerst
gibt es eine (mit kräftigen Kosten gesalzene) Abmahnung
--- Gründe gibts immer, wir haben genug Gesetze
- z.B. wegen Beleidigung oder Eingriff in den eingerichteten
Gewerbebetrieb oder Boykottaufruf oder was auch immer.
Wenn auch die meisten Abmahnungen nicht zu Einstweiligen
Verfügungen führen, so stellen sie doch einen
gewaltigen Psychoterror dar - bei einem Streitwert von
100.000 Euro oder mehr kann niemand kalt bleiben. Die
meisten, die freimütig im Internet ihre Meinung
sagen, gehen verständlicherweise schon in diesem
Stadium in die Knie. |
2.
Die Einstweilige Verfügung
Mit
Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall etwa 10
zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie gesagt: Streitwert
ab 100.000 Euro aufwärts. Schon bei einem Streitwert
von 20.000 Euro kostet eine Einstweilige Verfügung -
wenn sie in erster Instanz bestätigt wird - etwa 6.000,00
Euro Anwalts und Gerichtskosten.
Einstweilige Verfügung ohne
Abmahnung
Auch ohne Abmahnung
kann das Gericht eine Einstweilige Verfügung
erlassen. Die kann der Gegner erst mal
in seiner Schublade verstauen und jetzt
erst mal mit einer Abmahnung kommen.
Die ist natürlich oft viel umfangreicher,
als das, was das Gericht in einer Einstweiligen
Verfügung zugelassen hat. Jetzt
kann der Abmahn Anwalt hübsch abwarten,
mit welchem Vorgehen er die besten Resultate
erzielt.
Die
Vorverurteilung
Eine Einstweilige Verfügung
wird gewöhnlich erlassen, ohne daß dem Betroffenen
vorher Gelegenheit gegeben wurde, sich zu verteidigen. Mit
anderen Worten - hier findet eine Vor-Verurteilung statt.
Es hat bisher lediglich den Vortrag der einen - klagenden
- Seite gegeben, ohne daß der anderen Partei ein Recht
zur Selbstverteidigung eingeräumt wurde.
Die Strafe
bei
einer Einstweiligen Verfügung wird sofort vollstreckt
- die Bestrafung - das sind die Kosten, die dem Betroffenen
auferlegt werden. Durch den Streitwert Antrag - der ja ebenfalls
nur von der einer klagenden Seite her kommt - können
diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt werden. Nochmal:
Ohne
daß sich der Betroffene dazu äußern konnte.
Die Kosten
einer
EV fallen nicht erst an, wenn das
Gericht entschieden hat, ob sie zu
Recht oder Unrecht erlassen wurde
- sondern direkt nach dem Erlass
der Einstweiligen Verfügung.
Zunächst hat der Antragsteller
ja die Kosten vorgestreckt - das
Gericht hat dem Antrag auf Erlass
einer EV stattgegeben - und der Beschuldigte
muß also zahlen. Zusammen mit
der Einstweiligen Verfügung
wird vom Gericht eine Kostenfestsetzung
verfügt - das heißt, ab
jetzt kann der Gerichtsvollzieher
ohne weitere Zwischenschritte die
Gerichtsgebühren und Anwaltskosten
kassieren.
Wer von der Hand in den Mund lebt
kann jetzt schon mal seinen Offenbarungseid
vorbereiten und wird in Zukunft -
wie der Mann mit der Eisernen Maske
- einen Maulkorb tragen müssen.
Kleine Chance
Man
kann sofort reagieren
und Widerspruch einlegen.
Gleichzeitig kann man
Vollstreckungsschutz
bis zum Ende des Verfahrens
beantragen Wenn man
Glück hat, kommt
der Vollstreckungsschutz
vor dem Gerichtsvollzieher.
Gegenwehr
Ich
konnte es mir glücklicherweise
immer leisten, Widerspruch
einzulegen - aber dafür
muß man auch
erst mal einen Anwalt
finden, aber wo findet
man einen, der sich
ausreichend einsetzt
? Und auskennt ? Und
der den hochbezahlten
Anwälten der Bertrüger
Paroli bieten kann
? Und natürlich
Geld - der Anwalt will
gewöhnlich Vorkasse,
klar, ich arbeite auch
nicht gern umsonst.
Gerechtigkeit nur für
die Reichen ?
Wenn
ich nur als reicher Mann meine Grundrechte
- meine Menschenrechte - verteidigen
kann, dann kann ich das nur als eine
ungerechte, undemokratsiche Gesellschaft
sehen.
Wo "Geld haben" = "Recht
haben" heißt - da sind
die Menschenrechte nicht das Papier
Der Prozessverlauf
Bis eine Einstweilige
Verfügung "erledigt" ist hat man 4 -6 Prozesstermine
zu durchstehen - jeder Termin mit einem neuen Chance, verurteilt
zu werden.
Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren
vor dem Landgericht,
wenn Sieg, dann legt der Gegner Widerspruch
ein, dann also Oberlandesgericht,
wenn Sieg, dann startet
der Gegner das Hauptsacheverfahren (Landgericht) -
wenn
Sieg dann legt der Gegner Widerspruch ein beim Oberlandesgericht.
Und dann gibts eventuell auch noch als letzte Instanz den
BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst am Ende
(wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil der verauslagten
Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten sind nicht
einklagbar - dazu die aufgewendete Zeit, die Frustration,
die Ängste - der Gegner, den das verlorene Geld
nicht juckt, weil (wenn) er es von den Steuern absetzen
kann, hat auf jeden Fall gewonnen.
Ergebnis
der Einstweiligen Verfügungs Praxis:
Der Adressbuch
Betrüger zum Beispiel,
der so eine Prozessserie inszeniert,
hat zwar Geld verloren, kann
sich aber trotzdem ins Fäustchen
lachen: Bis zu vier Jahre (Beispiel
Eye Net) hat er seinem Kritiker
schlaflose Nächte bereitet
- das Risiko, daß irgendeine
verbotswürdige Kleinigkeit
gefunden wird, ist groß (z.
B. reicht es für eine
falsche Tatsachenbehauptung
u.U. aus, wenn man schreibt: "Er
ist im Impressum" - statt "er
war im Impressum") - und
schon ist man an den Gerichtskosten
beteiligt - Kosten, deren Höhe
der Kläger ja über
den Streitwert selber bestimmen
kann - und am Ende ist es dem
Kläger auf jeden Fall
gelungen, den Betroffenen (in
diesem Fall mich) wirtschaftlich
schwer zu schädigen. |
3. Die ungleichen Waffen
Law
Hunting
Wer Geld hat, kann also lustig drauflos prozessieren -
es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen, sondern den
Gegner zu zermürben. In Amerika nent man dieses Spiel "Law
Hunting" - ein sehr passender Ausdruck - Wie bei der
Jagd auf den Hasen sind die Waffen ungleich verteilt -
der tapfere Jägersmann hat alle Vorteile auf seiner
Seite und wird am Ende - wie oben gezeigt - siegen.
Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen
im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt werden
können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall.
So wurde eine englische Seite, die über den Adressbuchbetrüger
ECG ( European Cityguide ) aufklärte (= www.stopecg.org)
unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens (ECG
ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma in Dresden,
München, Köln usw verklagt.
Novachannel verklagte mich in Luzern / Schweiz ...) Dadurch
entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten usw. ganz
zu schweigen davon, daß es enorm schwer ist, im Ausland
einen (brauchbaren) Rechtsbeistand zu finden. |
Resumee
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
ist nur ein leeres Versprechen.
Dem Urheber
einer Internet Meinungsäußerung
werden ungerechte Lasten bei seiner
Rechteverteidigung auferlegt.
Die Lasten sind ungerecht, weil
sie ungleich verteilt werden.
Derjenige, der einen Maulkorb
verhängen will, hat die
besseren Karten.
Bei vollem Wissen dieser Zusammenhänge
wird wohl der Meinungsäußernde
lieber auf sein Recht auf freie
Meinungsäußerung verzichten.
Und das ist das Ende der Demokratie.
Nur noch aus der Anonymität
heraus oder hinter vorgehaltener
Hand wird man im Internet seine
Meinung sagen können. |
| Trotz
eindeutiger Rechtslage zugunsten der Meinungsfreiheit
kann also das Grundrecht auf Ingformations- und Meinungsfreiheit
in der Rechtswirklichkeit ausgesprochen leicht ausgeschaltet
werden. |
Bericht: Michael Plümpe
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Justitia ist blind.
Sie muß blind sein, sonst wird sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen "Betrügern" und
Gerechten".
Justitia kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ? |
... mal was anderes ...
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Dokumentarfilme
- Filme aus der anderen Welt online
ergofilm.com
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