R e c h t u n d g e r e c h t i g k e i t . d e  
Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
April 2011
Peter Niehenke verhaftet.
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11 Monate Gefängnis - und mehr - für verbotene Äusserungen.

Peter Niehenke hat niemanden beraubt oder bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen wurden.

Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern helfen wollen.


2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:

Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
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Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags- und Unterschriftenerschleichung engagiert hat, für bis zu 2 Jahren in den Knast zu bringen.
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Daß sie dabei die Justiz benutzten, daß sie sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?

Oliver Heller überzeugte das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht erlaubt sei (das ist allerdings bis heute rechtlich umstritten - andere Gerichte sehen das anders - egal, Peter Niehenke geht dafür in den Knast. Es handelt sich dabei um dubiose Firmen - etwa die Neue Branchenbuch AG - die inzwischen sogar vom BGH als betrügerisch erkannt wurde. (Beleg) - egal - Peter Niehenke muß dafür ins Gefängnis.). Mehr Info hier

Patrick O. Hewer ließ u.a. per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die von ihm betrieben Firmen) - im Zusammenhang mit dem Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw. genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den Knast.
Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß andere Zivilgerichte die Formularmethoden von Patrick O. Hewer als sinngemäß betrügerisch verurteilt haben.. Jeder Richter darf aussprechen, was er meint, wie er es sieht. Aber Peter Niehenke muß für die gleiche Meinungsäußerung ins Gefängnis.

Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
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Die verbotenen Äußerungen wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage keinerlei Einfluß mehr hatte.

Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür verantwortlich.  Peter Niehenke gab eine Eidesstattlcihe Versicherung ab, daß er keinen Zugriff auf die Seiten mehr besaß. Doch das nützte nichts.
Die Gerichte in Köln und Koblenz glaubten der Eidesstattlichen Versicherung nicht. Lieber glaubten sie den als "Adressbuchbetrüger" bezeichneten "Geschäftsleuten".

Und zwar deswegen, weil Peter Niehenke den nunmehr anonymen Seiten z. B. während einer DDos Attacke geholfen hatte, im Internet zu überleben. Oder weil die anonymen Betreiber eine Adresse benutzten, die auch Peter Niehenke benutzt hatte. Es gab eine ganze Menge solcher "Indizien".

Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber der "geschäftsschädigenden" Internetseiten.


Beweis oder Indiz
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Etwas ist in diesem Fall komisch: Hier genügen Indizien - bei Betrug oder Gewaltverbrechen aber nicht.

Bei Strafverfahren muß bewiesen sein, daß der Täter schuldig ist. Hinter diesem Schutzschirm arbeiten die Trickbetrüger erfolgreich und ohne Skrupel. Wenn irgendwo im Kleingedruckten ihrer "Formulare" die Wahrheit steht, dann ist das der Bweweis, daß eine Irreführung nicht beweisbar ist. Das Opfer hat dann nur nicht richtig gelesen. Desahlb ist das Opfer schuldig und nicht der Täter.

Bei Peter Niehenke hat das Gericht also den Spieß umgedreht. Hier glaubt das Gericht nämlich daß Peter Nehenke der Betreiber der anonymen Seiten sei - und diesmal zählt allein der Glaube. Beweis nicht nötig.

Und die eidesstattliche Versicherung von Peter Niehenke, daß er nichts für die Seiten könne ? Ach, was ist schon eine Eidesstattliche Versicherung ! Ab ins Gefängnis.

Gefängnis geht auch ohne Beweis
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Und so hagelte es ab nun Ordnungsgelder, ersatzweise Haft. Denn er verstieß ja nach Ansicht des Gerichts gegen die richterliche Auflage, die Äußerungen zu beseitigen.

Peter Niehenke konnte weder die exorbitanten Strafgelder (z. B. 40.000 Euro) bezahlen (Hartz 4 Empfänger) noch die Äußerungen entfernen. Es hagelte weiter. Aber jetzt keine Ordnungsgelder mehr sondern gleich Gefängnisstrafe.

Daß er die Äußerungen nicht aus dem Internet entfernte, wurde als besondere Renitenz (Fanatismus) gewertet und daher als besonders strafwürdig verfolgt - und strafverschärfend geahndet.

Und selbst wenn Peter Niehenke tatsächlich die verbotenen Äußerungen selber veröffentlicht hätte - Solche Strafen für Zensur Verstöße ? Solche Strafen verhängt man sonst bei Gewaltverbrechern.


Justitia ist blind. Sie muß blind sein, sonst wird sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen Betrügern und Gerechten.
Sie kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ?
Justitia ist blind.
Sie muß blind sein, sonst würde sie ungerecht. Sie unterscheidet nicht zwischen Betrügern und Gerechten.
Sie kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ?
11 Jahre in China, 11 Monate in Deutschland
Urteil gegen Liu Xiaobo: " Elf Jahre Haft für das freie Wort" Ein Kommentar von Andreas Lorenz, Peking

"Wir sollten damit aufhören, Worte zu kriminalisieren." So steht es in der Charta 08, einem Manifest chinesischer Regierungskritiker - doch Chinas Mächtige sehen das anders: Worte sind für sie gefährlich, freie Meinungsäußerung bedroht ihre Macht und ihre Privilegien.
Wenn Bürger Behörden und Politiker kritisieren......ist die Vorgehensweise in China zweifelsohne härter als in Deutschland

...... dennoch gibt es Gemeinsamkeiten..........z.B. statt mehrjähriger Haftstrafe "nur" 11 Monate Ordnungshaft ......

....Anordnung von Ordnungshaft im Eilverfahren und ohne Beweiserhebung durch ein deutsches Gericht..... Quelle

Gefängnis für Worte

Fallsammlung__ -__ Wie in Deutschland Menschen ins Gefängnis gebracht werden, die "das Maul zu voll" nehmen.


Der Fall Niehenke
Peter Niehenke verhaftet - 9 Monate Gefängnis für verbotene Veröffentlichungen - es drohen 2 Jahre
April 2011
Wie Peter Niehenke mit einer Rufmordkampagne "das Maul gestopft" werden soll. (2009)
Belege zum Fall Niehenke
LG Koblenz 2 Monate Haft / Beschluß vom 16. 10. 2009 zum Verfahren 5 O 411 / 07

LG Koblenz 3 Monate Haft / Beschluß vom 21. 05. 2010, zum Vefahren 5 o 411 / 07

LG Koblenz 4 Monate Haft / Beschluß vom 10. 03. 2011 zum Verfahren 5 O 411 / 07

Übersicht über die insgesamt verhängten Haftstrafen in Köln und Koblenz - Einweisung

Thema im Thema
Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee
Wirtschaft gegen Äußerungsfreiheit
Wie dubiose Wirtschaftsunternehmen erfolgreich mithilfe der Justiz die Kritik an ihren Geschäften unterdrücken
Namens- und Markenschutz als rechtlicher Vorwand, um kritische Berichterstattung über Firmen und Produkte zu unterdrücken

... mal was anderes ...



Das Indische Räderwerk

- Film von Michael Plümpe -
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