April
2011
Peter Niehenke
verhaftet.
-
11 Monate Gefängnis - und mehr
- für
verbotene Äusserungen.
Peter Niehenke hat niemanden beraubt oder
bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt
oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen
helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen
wurden.
Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern
helfen wollen.
2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend
und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von
Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
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Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags-
und Unterschriftenerschleichung engagiert hat, für bis zu 2 Jahren in den
Knast zu bringen.
_
Daß sie dabei die Justiz benutzten, daß sie
sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen
konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre
unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus.
Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?
Oliver Heller überzeugte
das Gericht, daß die
Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht
erlaubt sei (das ist allerdings bis heute rechtlich umstritten
- andere Gerichte sehen das anders - egal, Peter Niehenke geht
dafür in den Knast. Es handelt sich dabei um dubiose Firmen
- etwa die Neue Branchenbuch AG - die inzwischen sogar vom BGH
als betrügerisch erkannt wurde. (Beleg)
- egal - Peter Niehenke muß dafür ins Gefängnis.).
Mehr Info hier
Patrick O. Hewer ließ u.a.
per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die
von ihm betrieben Firmen) - im Zusammenhang mit dem Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw.
genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den
Knast.
Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß andere
Zivilgerichte die Formularmethoden von Patrick O. Hewer als sinngemäß
betrügerisch verurteilt haben.. Jeder
Richter darf aussprechen, was er meint, wie er es sieht. Aber
Peter Niehenke muß für die gleiche Meinungsäußerung ins Gefängnis.
Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
_
Die verbotenen Äußerungen
wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter
verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke
nach eigener Aussage keinerlei Einfluß
mehr hatte.
Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür
verantwortlich.
Peter Niehenke gab eine Eidesstattlcihe Versicherung ab, daß er
keinen Zugriff auf die Seiten mehr besaß. Doch das nützte
nichts. Die Gerichte in Köln
und Koblenz glaubten der Eidesstattlichen Versicherung nicht.
Lieber glaubten sie den als "Adressbuchbetrüger"
bezeichneten "Geschäftsleuten".
Und zwar deswegen, weil Peter Niehenke den nunmehr anonymen Seiten z. B. während
einer DDos Attacke geholfen hatte, im Internet zu überleben. Oder weil die
anonymen Betreiber eine Adresse benutzten, die auch Peter Niehenke benutzt hatte.
Es gab eine ganze Menge solcher "Indizien".
Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber
der "geschäftsschädigenden"
Internetseiten.
Beweis oder Indiz
_
Etwas ist in diesem Fall komisch:
Hier genügen Indizien - bei Betrug oder Gewaltverbrechen
aber nicht.
Bei Strafverfahren muß bewiesen sein,
daß der Täter schuldig ist. Hinter diesem Schutzschirm
arbeiten die Trickbetrüger erfolgreich und ohne Skrupel.
Wenn irgendwo im Kleingedruckten ihrer "Formulare" die
Wahrheit steht, dann ist das der Bweweis, daß eine
Irreführung nicht beweisbar ist. Das Opfer hat dann
nur nicht richtig gelesen. Desahlb ist das Opfer schuldig
und nicht der Täter.
Bei Peter Niehenke hat das Gericht also den Spieß umgedreht.
Hier glaubt das Gericht nämlich daß Peter Nehenke
der Betreiber der anonymen Seiten sei - und diesmal zählt
allein der Glaube. Beweis nicht nötig.
Und die eidesstattliche Versicherung von Peter Niehenke, daß er
nichts für die Seiten könne ? Ach, was ist schon
eine Eidesstattliche Versicherung ! Ab ins Gefängnis.
Gefängnis geht auch ohne Beweis
_
Und so hagelte es ab nun Ordnungsgelder,
ersatzweise Haft. Denn er verstieß ja nach Ansicht des
Gerichts gegen die richterliche Auflage, die Äußerungen
zu beseitigen.
Peter Niehenke konnte weder die exorbitanten Strafgelder (z.
B. 40.000 Euro) bezahlen (Hartz 4 Empfänger) noch die Äußerungen
entfernen. Es hagelte weiter. Aber jetzt keine Ordnungsgelder
mehr sondern gleich Gefängnisstrafe.
Daß er die Äußerungen nicht aus dem Internet
entfernte, wurde als besondere Renitenz (Fanatismus)
gewertet und daher als besonders strafwürdig
verfolgt - und strafverschärfend
geahndet.
Und selbst wenn Peter Niehenke tatsächlich die verbotenen Äußerungen
selber veröffentlicht hätte - Solche Strafen für
Zensur Verstöße ? Solche Strafen verhängt
man sonst bei Gewaltverbrechern.
Justitia ist blind. Sie muß blind sein, sonst wird sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen Betrügern und Gerechten.
Sie kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ? |
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Justitia ist blind.
Sie muß blind sein, sonst würde sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen Betrügern und Gerechten.
Sie
kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig.
Was ist falsch ? |
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| 11 Jahre in China, 11 Monate
in Deutschland |
Urteil
gegen Liu Xiaobo: " Elf Jahre Haft für das freie Wort" Ein
Kommentar von Andreas Lorenz, Peking
"Wir sollten damit aufhören,
Worte zu kriminalisieren." So steht es in der
Charta 08, einem Manifest chinesischer Regierungskritiker
- doch Chinas Mächtige sehen das anders: Worte
sind für sie gefährlich, freie Meinungsäußerung
bedroht ihre Macht und ihre Privilegien.
Wenn Bürger Behörden und Politiker kritisieren......ist
die Vorgehensweise in
China zweifelsohne härter als in Deutschland
......
dennoch gibt es Gemeinsamkeiten..........z.B. statt mehrjähriger
Haftstrafe "nur" 11 Monate Ordnungshaft ......
....Anordnung von Ordnungshaft im Eilverfahren und ohne Beweiserhebung
durch ein deutsches Gericht..... Quelle |
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Gefängnis für Worte |
Fallsammlung__ -__ Wie in Deutschland Menschen ins Gefängnis gebracht werden, die "das Maul zu voll" nehmen.
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Der Fall Niehenke |
Peter
Niehenke verhaftet - 9 Monate Gefängnis für
verbotene Veröffentlichungen - es drohen 2 Jahre
April
2011 |
| Wie Peter Niehenke mit einer Rufmordkampagne "das
Maul gestopft" werden soll. (2009) |
... mal was anderes ...
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