| Das Äusserungsverbot
des OLG München
Das OLG München verbietet eine Äusserung
als unlauter, da der
Äussernde beruflich die gleichen Kundenkreise
wie der Kritisierte anspricht.
Das Gericht schliesst daraus, dass die Äusserungen
aus niederen Beweggründen gemacht wurden
- denn der Äussernde erhoffte sich so wettbewerbsrechtliche
Vorteile. Die Äusserungen seien daher unlauter.
Aus dem Urteil:
Der
Beklagte wird verurteilt, ... es ... zu
unterlassen, ... öffentlich
gegenüber Dritten direkt oder sinngemäß die
Behauptung aufzustellen,
dass
die Kläger
Beziehungen zur "Adressbuch‑ und
Porno‑Mafia" unterhalten... " |
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2009
/ 2010 - Verfassungsbeschwerde
eingelegt
Das OLG Urteil war ein Endurteil. Dagegen wurde beim
BGH ein Revisionsantrag gestellt. Dieser wurde zurückgewiesen. >>> Die
Abweisung des Revisionsantrags durch den BGH
Der Instanzenweg ist erschöpft. Es wurde daher Verfassungsbeschwerde
eingereicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat jeder
Bürger Redeerlaubnis - es gibt keinen Anwaltszwang.
Natürlich bestehen kaum Aussichten auf Erfolg. Aber
es ist eine Gelegenheit, das Bundesverfassungsgericht auf
die Schieflage der Rechtsprechung hinzuweisen.
Das Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit ist
- wenn solche Urteile wie in diesem Fall geschehen - deutlich
in Gefahr. Zur
Verfassungsbeschwerde |
2011:
Verfassungsbeschwerde abgewiesen >>>
Wie
kann eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte durchgeführt
werden >>> |
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Das
"Adressbuch und Porno-Mafia" Verbot |
Umfassende Dokumentationen |
... mal was anderes ...

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