Rechtliche Grundlagen
Justizias Waagschalen - Die Grenzen der Informations- und Meinungsfreiheit

Persönlichkeitsrecht

Beleidigung
Sensibelchen gegen Redefreiheit
Falsche Tatsachenbehauptung
Irreführung oder Meinungsfreiheit
Wirtschaftlicher Wettbewerb
reduziert die Redefreiheit
Informationsfreiheit und Copyright
Information als Privateigentum

Redefreiheit vor Gericht
Urteils-Sammlungen  
Wenn Freiheitsrechte gewinnen - verlieren
Liste positiv verlaufener meinungsrechtlicher Gerichtsverfahren 

Äusserungsfreiheit verliert
Traum und Rechtswirklichkeit
Abmahnung
Einstweilige Verfügung
Internet - Der "Fliegende Gerichtsstand"
Forenhaftung   
Linkhaftung   
Streitwert als Knochenbrecher
Law Hunting    ( Gerichts - Stalking )
Selbstjustiz statt Meinungsstreit
Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee

Ausführliche Dokumentationen Durch alle Instanzen - Schriftsätze und Argumente - von der Abmahnung bis zur Verfassungsbeschwerde
Namens- und Markenschutzrechte - Metatags als Abmahnfalle
Dürfen Namen (Marke, Firma) nicht in den Metatags einer Webseite genannt werden, welche kritisch über die Firma informiert ?
Das "Adressbuch- und Porno Mafia" Verbot - die Eye Net Verfahren
Ist willkürliche Bewertung ein Richterprivileg ? Wird Kritik zur Schmähkritik, wenn der Äußernde in einem konkurrierenden Gewerbe tätig ist ?

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Strassenkinder in Indien
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Which Time I'm Dead
Indien: wenn ich einmal tot bin
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Unterlassungsforderung, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht:

Ob ein Verfahren unter presserechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geführt wird, kann entscheidend sein für die Urteilsfindung und begründet einen völlig unterschiedlichen Umgang mit der Äusserungsfreiheit.

Kritische Äusserungen in Foren und Blogs oder auf Presseseiten im Internet sind besonders leicht unter dem Vorwand des Wettbewerbs angreifbar. Meist haben die Äussernden ja irgendein geschäftliches Interesse am Internet oder werben im wirklichen Leben um Kunden.
Im Internet überschneiden sich daher die privaten und die geschäftlichen Interessen vieler Parteien.
Da kann Kritik an Firmen und Produkten, an Geschäftemachern und ihren Methoden leicht als das unfaire Buhlen um die Kunden der Konkurrenz hingestellt werden.


Das Eye Net Verfahren - Maulkorb wegen Wettbewerbsverhältnis

Das OLG München verurteilte die Kritik an dem Internetdienstleister "Eye net".
Allein aus der Tatsache, dass beide Parteien als Mediendienstleister bezeichnet werden können, schliesst das Gericht auf eine Konkurrenzsituation.  Bei einer Konkurrenzsituation ist aber - nach Ansicht des OLG - die Kritik an einem Konkurrenten immer von einer Wettbewerbsabsicht getragen. Von daher handelt es sich bei überscharfer Wortwahl nicht mehr um freie Meinungsäusserung sondern um unlauteren Wettbewerb.

So die verkürzte Zusammenfassung eines OLG Urteils, das vom BGH bestätigt wurde und zur Zeit Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. (stand Mai 2009) Mehr Info


Beispiel Presseberichterstattung:
Eine Zeitung berichtete über die Werbekampagne einer PR Agentur:
" .. Die Stadt hatte das bis dahin gut 60.000 Euro teure Projekt mit der Imagewerbung .. aber gestoppt, weil es ihrer Meinung nach mit erheblichen Mängeln behaftet war."

Die Klägerin vertrat die Ansicht, zwischen ihr und der Beklagten bestehe ein Wettbewerbsverhältnis aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte ihrer Internetportale und der jeweiligen Veröffentlichung von Stellenangeboten. Ferner behauptete sie, die angegriffenen Aussagen seien von der Beklagten mit der Absicht getätigt worden, die Klägerin als Wettbewerberin vom Markt zu verdrängen. Mehr Info