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Der "Fliegende Gerichtsstand" bei
Internet Sachen ist möglicherweise nur in Ausnahmefällen
erlaubt::
Bisher galt, dass jemand, der im Internet eine Äusserung
veröffentlichte, wegen dieser Äusserung überall
verklagt werden konnte, da Internet Veröffentlichungen überall
abgerufen werden können. Maulkorb Kläger hatten daher
die freie Auswahl und der Beklagte musste auf Reisen gehen.
Das führte dazu, dass bestimmte Gerichte,. die berühmt
waren für ihre kritische Haltung zur Äusserungssfreiheit,
besonders gerne gewählt wurden, (z. B. Hamburg - Stichwort
Buskeismus) während Gerichte mit liberaler Grundfhaltung von
Maulkorb Klägern natürlich vermieden wurden. Nach dem
Urteil des LG Mosbach könnte sich hier einiges ändern. |
Die wesentlichen Ergebnisse
des Urteils LG Mosbach Az. 1 T 22 / 07 vom 28. 06. 2007
1. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32
ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb
gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen
Gerichts aufgerufen werden kann.
2. Für die Annahme der örtlichen Zuständigkeit
insoweit ist zumindest erforderlich, dass sich die behauptete
Rechtsverletzung (hier: Verstoß
gegen Persönlichkeitsrechte) an dem Ort, welchen der Antragsteller
(hier: ein einstweiligen Verfügung) als gemäß § 32
ZPO zuständigkeitsbegründend ansehen will, tatsächlich
ausgewirkt hat. Dies muss vom Antragssteller glaubhaft gemacht
werden..
3. Grundsätzlich besteht kein Bedarf, für Unterlassungsverfügungen
die Zuständigkeit bei einem beliebigen Gerichten anzunehmen,
da es dem Antragsteller unbenommen ist, am Wohnsitzgericht des
Antragsgegners oder gegebenenfalls am Gericht seines eigenen
Wohnortes gestützt auf § 32 ZPO die Ansprüche
geltend zu machen.
Vollständiges Urteil siehe
hier |
Es ist nicht nur der Wohnsitz
des Klägers oder des Beklagten als Klageort zulässig.
Das LG Krefeld urteilt etwas anders und
verwässert das Mosbacher Urteil am 14. 09. 07 - Az. 1
S 3207
Wenn sich die Veröffentlichung an einem bestimmten Ort
auswirken soll - dann ist auch dieser Ort als Klageort möglich.
Es muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Auswirkung stattgefunden
hat - es genügt, dass die Möglichkeit udn die Absicht
nachgewiesen werden. (Vorsicht, obiges ist eine Meinung - keine
Tatsachenbehauptung)
Mehr
hier (falls unerreichbar hier
Sicherheitskopie) |
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