Rechtliche Grundlagen
Justizias Waagschalen - Die Grenzen der Informations- und Meinungsfreiheit

Persönlichkeitsrecht

Beleidigung
Sensibelchen gegen Redefreiheit
Falsche Tatsachenbehauptung
Irreführung oder Meinungsfreiheit
Wirtschaftlicher Wettbewerb
reduziert die Redefreiheit
Informationsfreiheit und Copyright
Information als Privateigentum

Redefreiheit vor Gericht
Urteils-Sammlungen  
Wenn Freiheitsrechte gewinnen - verlieren
Liste positiv verlaufener meinungsrechtlicher Gerichtsverfahren 

Äusserungsfreiheit verliert
Traum und Rechtswirklichkeit
Abmahnung
Einstweilige Verfügung
Internet - Der "Fliegende Gerichtsstand"
Forenhaftung   
Linkhaftung   
Streitwert als Knochenbrecher
Law Hunting    ( Gerichts - Stalking )
Selbstjustiz statt Meinungsstreit
Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee

Ausführliche Dokumentationen Durch alle Instanzen - Schriftsätze und Argumente - von der Abmahnung bis zur Verfassungsbeschwerde
Namens- und Markenschutzrechte - Metatags als Abmahnfalle
Dürfen Namen (Marke, Firma) nicht in den Metatags einer Webseite genannt werden, welche kritisch über die Firma informiert ?
Das "Adressbuch- und Porno Mafia" Verbot - die Eye Net Verfahren
Ist willkürliche Bewertung ein Richterprivileg ? Wird Kritik zur Schmähkritik, wenn der Äußernde in einem konkurrierenden Gewerbe tätig ist ?

F i l m   +   T V   P r o d u k t i o n
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Schöne kurze Filme
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Zeitreise - Deutschland life


Und schöne lange Weltfilme

Das Indische Räderwerk
Eine Reise-Geschichte
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Viva Mierva
Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
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Which Time I'm Dead
Indien: wenn ich einmal tot bin
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Die falsche Tatsachenbehauptung
Eigentlich gibt es nur 2 Möglichkeiten, eine Äusserung zu untersagen:
1. Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen wird
2. Wenn die Äusserung schmähend = beleidigend ist (siehe Persönlichkeitsrecht)

- In der tatsächlich gelebten Rechts-Praxis aber wurden unendlich viele Möglichkeiten entwickelt, um auf dieser Grundlage kritische Äusserungen zu verbieten.

Tatsachenkern: Jeder Meinungsäusserung liegt ein Tatsachenkern zugrunde. Dadurch wird der Kunst der Interpretation ein weites Feld eröffnet. Die Deutung der Bedeutung kann so erfolgreich zur teuren Unterlassungsforderung führen:
Der Tatsachenkern einer Meinungsäusserung

Mehrdeutige Äusserungen
Grundlage einer Maulkorbklage ist es meist, in eine Äusserung einen falschen Tatsachenkern hereinzuinterpretieren. Solche Interpretationskunststücke enden dann oft bei der gerichtlichen Feststellung, dass eine Zwei- oder Mehrdeutigkeit der Aussage vorliegt.  Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ist so eine Mehrdeutigkeit zwar zu korrigieren - darf sich aber nicht zum Nachteil des Äussernden auswirken.
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 19. Dezember 2007 1 BvR 967/05 - Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

Auch wahre Tatsachenbehauptungen dürfen verboten werden >>>

Ist eine falsche Meinung eine falsche Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinung ?
Sind Meinungsäusserung oder Tatsachenbehauptung - frei austauschbare Variable ?
Wolfgang Michal beoobachtet einen Wandel bei der Einschätzung von Tatsachenbehauptungen:

... Die Richter könnten z.B. so argumentieren: Der bloße Umstand, dass ein Journalist eine Tatsachenbehauptung in die Form einer Meinungsäußerung kleidet, nimmt der Äußerung nicht den Charakter der Tatsachenbehauptung!...
... Bei der Abwägung::: komme es nämlich auf „das Durchschnittsverständnis des Lesers“ an. Verstehe ein Durchschnittsleser die Äußerung dahingehend, dass ihm eine Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung eine Tatsachenbehauptung. Versteht er sie als Beurteilung des Autors, ist sie eine Meinungsäußerung.
Damit kann der Richter frei wählen, wie Lieschen Müller die Äusserung angeblich versteht.


Das "Stolpe Urteil" markiert eine Wende in der Rechtsprechung. Immer häufiger werden - wie im Stolpe Urteil - Persönlichkeitsrechte über die Informations- und Meinungsfreiheit gestellt. Die Politische Wende DDR - BRD markiert somit auch eine Rechtswende.

Ist das "Stolpe Urteil" ein neues Korsett für die Meinungsfreiheit ?

Wann sind Äusserungen, die unterschiedlich interpretiert werden können (mehrdeutig), erlaubt ?
Ist das Persönlichkeitsrecht wichtiger als das Recht auf freie Meinungsäusserung ?
Hier ein Kommentar aus "Das Parlament"

Buskeismus - Hier finden Sie Berichte über "pragmatische" Methoden des Umgangs mit der Meinungsfreiheit vor Gericht - es gibt leider erschreckende Beispiele, wie lax die Organe der Rechtspflege manchmal mit dem Menschenrecht "Informations- und Meinungsfreiheit" umgehen. Man gewinnt den Eindruck, dass Zynismus und Achtlosigkeit dabei sind, ein unschätzbares Gut zu vernichten.

Der Link zu "Buskeismus" wurde gesetzt am 13. 12. 07 - ich kann diesen Link nicht täglich überprüfen auf Neueinträge.   Ich distanziere mcih daher von Einträgen, die nach diesem Datum gemacht wurden. Zur Sicherheit (damit der Umfang des "zu eigen gemachten" nachprüfbar wird, habe ich eine Archivkopie hier eingestellt.