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Das Indische Räderwerk

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Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Enstation Tirunelveli
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Indien: wenn ich einmal tot bin
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Der Streitwert

Gesetzliche Grundlage
§ 48 Abs. 2 GKG

(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

Kommentar: Vor allem die Formel, dass der Streitwert "nach Ermessen" zu bestimmen sei, zeigt, dass es kaum objektive Kriterien gibt, nach denen ein Streitwert festgelegt werden kann.
Das führt zu erheblichen Verzerrungen in der Rechtsprechung. Kommentar

Beispiele aus der Wirklichkeit

Künstliche Erhöhung der Abmahnkosten - wenn Abmahn-Anwälte und ihre Auftraggeber zusammenarbeiten:
Gerne werden nicht nur zu hohe Streitwerte sondern auch Zusatzkosten veranschlagt - bei Markenrechtsfragen etwa die kostenpflichtige Zuhilfenahme eines Patentanwaltes. Sowohl Abmahnkosten wie auch Zusatzkosten muss der Abmahnanwalt aber zuvor bei seinem Auftraggeber in Rechnung gestellt / und abkassiert haben. Oft sind die Streitwerte fiktiv und der Anwalt will - besonders bei Massenabmahnungen - seinen Auftraggeber nicht wirklich belasten. Dann kann man sich gegen die Kosten erfolgreich wehren ! Mehr Info

Spamming: Bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig ein Streitwert von 3.000,00 EUR an. BGH Beschluss vom 30. 11. 2004, VI ZR 65 / 04
Äusserungsrecht: Wenn man über einen Verbandsfunktionär eines Arbeitgeberverbandes, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist sagt, "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.", beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage nicht 50.000 EUR. sondern allenfalls 4000 EUR. LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, Beschluss, 9 Ta 2/07, 24.05.2007
Copyright: Für die unerlaubte Nutzung eines Fotos auf einer Webseite ist von einem Streitwert von 6.000,- EUR auszugehen, so das LG Köln (Beschl. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09)

Beispiel 2: Für die unerlaubte Nutzung ienes Strassenkarten Ausschnittes im Internet hatte das OLG Schleswig (Beschluss v. 09.07.2009 – Az.: 6 W 12/09) einen Streitwert von 1.950,00 bestätigt. Der Wert eines Unterlassungsanspruchs ist auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des einen hier betroffenen Kartenausschnitts der Klägerin festzusetzen.
Mehr hier:
Bei markenrechtlichen Verfahren ist ein Streitwert abhängig vom Wert der angegriffenen Marke. Der Regelstreitwert liegt bei 20.000,00 Euro. BPatG, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 52/09
§§ 63 Abs. 3, Satz 1, Satz 2, 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG - siehe dazu die Dokumentation
Markenschutz als Vorwand für die Unterdrücklung von Berichterstattung

Dazu ergänzend: Verbotene Titeltags  Wegen der Verletzung der Namens-Schutzrechte geht eine Adressbuchfirma gegen den Betreiber einer Internet Seite vor. Die Info Seite hatte den Namen der (heftig kritisierten) Firma im Titeltag genannt. Streitwert: 75.000 euro. (- 2009 - 2010: )
Rüstungskonzern Diehl gegen "ein Mann" Betrieb Wegen einer Kolumne mit der Überschrift "Verdienstorden und Streubomben" geht der Rüstungskonzern / Mischkonzern Diehl - gegen den ehemaligen Wochenblatt Redkateur Stefan Aigner vor - Streitwert: 75.000 Euro ( 2008 - 2009 )

Hinweise im Internet
Siehe Stichwortregister auf Buskeismus.de
Mein Parteibuch = Marcel Bartels wurde von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wegen einer Äusserung im Internet mit 10.000 Euro Streitwert verklagt. In seiner Beschwerde rechnet Marcel Bartels vor, dass allenfalls ein Streitwert von 756,09 gerechtfertigt wäre. Lesenswerte Kommentare...

... Denn wer viel hat, hat auch die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das Recht !
Und wer das Recht hat, u
nd wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer das Recht hat - beugt es auch, denn über allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter, meiner Tochter,  meiner Tochter nur geglaubt
! ...
Carl Orff - "die Kluge"
  Und nun das Ganze mit Musik
  • Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühnmt, berüchtigt
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