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Angriff
auf die Rede- und Meinungsfreiheit
per
Abmahnung und Einstweilige Verfügung.
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2001
habe ich eine Informationsseite ins Internet gestellt.
Es ging um Adressbuchbetrug. Ich habe die Methoden
und Machenschaften, mit denen die Adressbuchbetrüger
ihr Geld verdienen, beschrieben. Es wurden Tips zur
Gegenwehr gegeben. Ross und Reiter wurden genannt.
Es dauerte nicht lange, und die Info Seite wurde von
den betroffenen Firmen und ihren Geschäftspartnern
auf Unterlassung verklagt.
Bis 2005 sammelten sich ca 20 Verfahren - die quer durch
ganz Deutschland angestrengt wurden - ein Verfahren gar
in der Schweiz. Denn Internetveröffentlichungen
können überall gerichtlich angegriffen werden
- überall, wo sie zu empfangen sind.
Ich
habe fast alle dieser Prozesse gewonnen
Fast alle.
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Ein einziger teurer Prozess, der mit Kostenaufhebung endet,
reicht jedoch für einen kleinen Journalisten, um
seinem Recht auf freie Meinungsäußerung per
Kostenfestsetzung das Genick zu brechen.
Auf lange Sicht kann ein Einzelner sein Grundrecht (ein
grundsätzliches Menschenrecht) nur verteidigen,
wenn er bereit ist, seine Existenz aufs Spiel zu setzen.
Kritische Berichterstattung ist in Deutschland existenzgefährdend.
Hier die Gründe, warum eine freie Meinungsäußerung
in einem demokratischen Deutschland nur einer kleinen
Zahl von Menschen vergönnt ist -
jenen, die dafür bezahlen können.
Und wenn einer bereit ist, Geld hinzublättern dafür,
daß jemandem ein Maulkorb umgehängt wird,
dann schafft er das fast spielend. Es ist nur eine Frage
der Zeit und des Geldes.
Und das geht so: |
| 1.
Die Abmahnung:
Zuerst
gibt es eine (mit kräftigen Kosten gesalzene)
Abmahnung --- Gründe gibts immer, wir haben
genug Gesetze - z.B. wegen Beleidigung oder Eingriff
in den eingerichteten Gewerbebetrieb oder Boykottaufruf
oder was auch immer. Wenn auch die meisten Abmahnungen
nicht zu Einstweiligen Verfügungen führen,
so stellen sie doch einen gewaltigen Psychoterror
dar - bei einem Streitwert von 100.000 Euro oder
mehr kann niemand kalt bleiben. Die
meisten, die freimütig im Internet ihre
Meinung sagen, gehen verständlicherweise
schon in diesem Stadium in die Knie. |
2.
Die Einstweilige Verfügung
Mit
Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall
etwa 10 zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie
gesagt: Streitwert ab 100.000 Euro aufwärts.
Schon bei einem Streitwert von 20.000 Euro kostet
eine Einstweilige Verfügung - wenn sie in erster
Instanz bestätigt wird - etwa 6.000,00 Euro
Anwalts und Gerichtskosten.
Einstweilige Verfügung ohne Abmahnung:
Auch ohne Abmahnung kann das Gericht eine Einstweilige
Verfügung erlassen. Die kann der Gegner erst mal in
seiner Schublade verstauen und jetzt erst mal mit einer
Abmahnung kommen. Die ist natürlich oft viel umfangreicher,
als das, was das Gericht in einer Einstweiligen Verfügung
zugelassen hat. Jetzt kann der Abmahn Anwalt hübsch
abwarten, mit welchem Vorgehen er die besten Resultate
erzielt.
Die
Vorverurteilung: Eine Einstweilige Verfügung
wird gewöhnlich erlassen, ohne daß dem
Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben wurde, sich
zu verteidigen. Mit anderen Worten - hier findet
eine Vor-Verurteilung statt. Es hat bisher lediglich
den Vortrag der einen - klagenden - Seite gegeben,
ohne daß der anderen Partei ein Recht zur Selbstverteidigung
eingeräumt wurde.
Die
Strafe bei einer Einstweiligen Verfügung
wird sofort vollstreckt - die Bestrafung - das sind
die Kosten, die dem Betroffenen auferlegt werden.
Durch den Streitwert Antrag - der ja ebenfalls nur
von der einer klagenden Seite her kommt - können
diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt werden.
Nochmal: Ohne daß sich der Betroffene
dazu äußern konnte.
Die Kosten einer EV fallen nicht
erst an, wenn das Gericht entschieden hat, ob sie
zu Recht oder Unrecht erlassen wurde - sondern direkt
nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung.
Zunächst hat der Antragsteller ja die Kosten
vorgestreckt - das Gericht hat dem Antrag auf Erlass
einer EV stattgegeben - und der Beschuldigte muß also
zahlen. Zusammen mit der Einstweiligen Verfügung
wird vom Gericht eine Kostenfestsetzung verfügt
- das heißt, ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher
ohne weitere Zwischenschritte die Gerichtsgebühren
und Anwaltskosten kassieren.
Wer von der Hand in den Mund lebt kann jetzt schon
mal seinen Offenbarungseid vorbereiten und wird in
Zukunft - wie der Mann mit der Eisernen Maske - einen
Maulkorb tragen müssen.
Kleine Chance: Man kann sofort reagieren
und Widerspruch einlegen. Gleichzeitig kann man Vollstreckungsschutz
bis zum Ende des Verfahrens beantragen Wenn man Glück
hat, kommt der Vollstreckungsschutz vor dem Gerichtsvollzieher.
Gegenwehr: Ich konnte es mir glücklicherweise
immer leisten, Widerspruch einzulegen - aber dafür
muß man auch erst mal einen Anwalt finden, aber
wo findet man einen, der sich ausreichend einsetzt
? Und auskennt ? Und der den hochbezahlten Anwälten
der Bertrüger Paroli bieten kann ? Und natürlich
Geld - der Anwalt will gewöhnlich Vorkasse, klar,
ich arbeite auch nicht gern umsonst.
Gerechtigkeit nur für die Reichen ? Wenn
ich nur als reicher Mann meine Grundrechte - meine
Menschenrechte - verteidigen kann, dann kann ich das
nur als eine ungerechte, undemokratsiche Gesellschaft
sehen.
Wo "Geld haben" = "Recht haben" heißt
- da sind die Menschenrechte nicht das Papier wert,
auf dem sie gedruckt werden..
Der Prozessverlauf
Bis eine
Einstweilige Verfügung "erledigt" ist
hat man 4 -6 Prozesstermine zu durchstehen - jeder
Termin mit einem neuen Chance, verurteilt zu werden.
Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren
vor dem Landgericht, wenn Sieg, dann legt der Gegner
Widerspruch ein, dann also Oberlandesgericht, wenn
Sieg, dann startet der Gegner das Hauptsacheverfahren
(Landgericht) - wenn Sieg dann legt der Gegner
Widerspruch ein beim Oberlandesgericht. Und dann
gibts eventuell auch noch als letzte Instanz den
BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst
am Ende (wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil
der verauslagten Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten
sind nicht einklagbar - dazu die aufgewendete
Zeit, die Frustration, die Ängste - der
Gegner, den das verlorene Geld nicht juckt, hat
auf jeden Fall gewonnen.
Ergebnis
der Einstweiligen Verfügungs Praxis:
Der Adressbuch Betrüger
zum Beispiel, der so eine Prozessserie inszeniert,
hat zwar Geld verloren, kann sich aber trotzdem
ins Fäustchen lachen: Bis zu vier Jahre
(Beispiel Eye Net) hat er seinem Kritiker schlaflose
Nächte bereitet - das Risiko, daß irgendeine
verbotswürdige Kleinigkeit gefunden wird,
ist groß (z. B. reicht es für eine
falsche Tatsachenbehauptung u.U. aus, wenn man
schreibt: "Er ist im Impressum" - statt "er
war im Impressum") - und schon ist man an
den Gerichtskosten beteiligt - Kosten, deren
Höhe der Kläger ja über den Streitwert
selber bestimmen kann - und am Ende ist es dem
Kläger auf jeden Fall gelungen, den Betroffenen
(in diesem Fall mich) wirtschaftlich schwer zu
schädigen. |
3. Die ungleichen Waffen
Law
Hunting
Wer Geld hat, kann also lustig drauflos prozessieren
- es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen, sondern
den Gegner zu zermürben. In Amerika nent man
dieses Spiel "Law Hunting" - ein sehr passender
Ausdruck - Wie bei der Jagd auf den Hasen sind die
Waffen ungleich verteilt - der tapfere Jägersmann
hat alle Vorteile auf seiner Seite und wird am Ende
- wie oben gezeigt - siegen.
Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen
im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt
werden können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall.
So wurde eine englische Seite, die über den
Adressbuchbetrüger ECG ( European Cityguide
) aufklärte (= www.stopecg.org)
unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens
(ECG ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma
in Dresden, München, Köln usw verklagt.
Novachannel verklagte mich in Luzern / Schweiz ...)
Dadurch entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten
usw. ganz zu schweigen davon, daß es enorm
schwer ist, im Ausland einen (brauchbaren) Rechtsbeistand
zu finden. |
Resumee
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
ist nur ein leeres Versprechen.
Dem Urheber einer
Internet Meinungsäußerung werden
ungerechte Lasten bei seiner Rechteverteidigung
auferlegt.
Die Lasten sind ungerecht, weil sie ungleich
verteilt werden. Derjenige, der einen
Maulkorb verhängen will, hat die
besseren Karten.
Bei vollem Wissen dieser Zusammenhänge
wird wohl der Meinungsäußernde
lieber auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung
verzichten. Und das ist das Ende der
Demokratie. Nur noch aus der Anonymität
heraus oder hinter vorgehaltener Hand
wird man im Internet seine Meinung sagen
können. |
| Trotz eindeutiger Rechtslage zugunsten
der Meinungsfreiheit kann also dieses Grundrecht in der Rechtspraxis ausgesprochen leicht ausgeschaltet werden. |
Ein Kommentar von Michael Plümpe
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... Denn wer viel hat, hat auch
die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das
Recht !
Und wer das Recht hat, und
wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer
das Recht hat - beugt es auch, denn über
allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter,
meiner Tochter, meiner Tochter nur geglaubt !
...
Carl Orff - "die Kluge"
Und
nun das Ganze mit Musik |
- Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühnmt,
berüchtigt
>>>
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