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Recht
und Gerechtigkeit
Wie
die Meinungsfreiheit bekämpft werden kann
Die Informations-
und Meinungsfreieheit wird eingeschränkt durch
a) Gesetze und
gewachsene Rechtsprechung (Ehrenschutz / Beleidigungsgesetze,
Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Buskeismus usw
) >>> rechtliche
Grundlagen
b) Legale Selbstjustiz -
z.B.: Abmahnung
und Einstweilige Verfügung = die Informations-
und Meinungsfreieheit wird (abweichend
vom Prinzip der Unschuldsvermutung) unter
teuer zu bezahlenden Beweiszwang gestellt.
c) Illegale Selbstjustiz als
das Recht des Stärkeren -in Form von Druck,
Erpressung und krimineller Bedrohung unter
Auslassung des Rechtsweges. Selbstjustiz
gegen die Grundrechte
d) freiwillige Selbstzensur - Pressefreiheit Vorauseilender Gehorsam - der Druck der Konvention und des Mitläufertums - |
Die legale Selbstjustiz:
Der übliche Weg, einen Maulkorb zu verhängen, beginnt
mit einer Abmahnung incl.
vorgefertigter Unterwerfungserklärung (gefordert wird ein Äusserungsverzicht)
- Bei Nichtunterwerfung folgt eine Einstweilige
Verfügung. Der Äussernde hat bei dieser
Prozedur die Bewweislast und muss die Kosten der Verteidigung vorstrecken
- dabei kann der Kläger die Höhe der Kosten diktieren
durch die Streitwertvorgabe. Das Verfügungsverfahren (Eilverfahren
= beruht nicht auf Beweisen, sondern auf Glaubhaftmachung) geht
durch 2 Instanzen - danach erst ist Beweisaufnahme angesagt - in
2 weiteren Instanzen = Hauptsacheverfahren. Ergänzt wird dieses Waffenarsenal durch die Streitwert Keule. Der Maulkorb Interessent kann über hohe Streitwerte die Gegenwehr von Kritikern schon im Vorfeld ersticken.
"Selbstjustiz" deswegen, weil hier David gegen Goliath keine Chance hat und nicht mehr durch das Rechtssystem geschützt ist. Goliath kann weitestgehend selber über das "Recht" bestimmen.
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| Erfahrungsbericht - warum eine freie Meinungsäußerung
in einem demokratischen Deutschland nur einer kleinen Zahl
von Menschen oder Einrichtungen vergönnt ist - jenen,
die dafür bezahlen können. Siehe zu diesem Thema auch Rechtliche
Grundlagen |
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Ein - scheinbar legaler - Missbrauch des Rechts ist die ungerechtfertigte "Abmahnung" Siehe
z. B.: "Man
kann ja ruhig mal abmahnen". Nach meinem Verständnis
ist eine ungerechtfertigte Abmahnung ein Nötigungsversuch,
der entsprechend geahndet werden sollte. Was ist denn der Unterschied
zwischen dem Drohbrief eines Rechtsanwalts, in dem steht:
"Entweder sie hören damit auf, oder es gibt einen superteuren Prozess"
und dem von einem Betrüger, in dem steht "entweder sie
zahlen, oder ..." ? |
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Die Internet Foren könnten
als moderne Hyde Parks eine demokratische Einrichtung
sein --- Aber sie werden behandelt wie eine grundsätzliche Bedrohung
der öffentlichen Ordnung. |
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das perfekte Druckmittel
um Vernetzung von Information wegen zu hohen Risikos von vornherein auszuschalten. |
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... Denn wer viel hat, hat auch
die Macht !
Und wer die Macht hat, wer die Macht hat, hat das
Recht !
Und wer das Recht hat, und
wer das Recht hat, und wer das Recht und wer das Recht und wer
das Recht hat - beugt es auch, denn über
allem herrscht Gewalt !
Oh, oh, oh, Oh hätt ich meiner Tochter,
meiner Tochter, meiner Tochter nur geglaubt !
...
Carl Orff - "die Kluge"
Und
nun das Ganze mit Musik |
- Das Pressegericht Hamburg - beliebt, berühnmt,
berüchtigt
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