10 Tage Gefängnis für Autorin einer Gerichtsreportage:
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(2009) Barbara Keller
(Journalistin) hatte in einem Beitrag gerichtliche Aussagen
von Häftlingen zitiert. Die JVA Tegel engagierte deswegen
den "Spezialisten" Ra. Eisenberg, der für erfolgreiche
Informationsverbote einen guten und teuren Namen hat. Die Autorin
habe sich "Latrinenparolen der Häftlinge zu eigen
gemacht" argumentierte Herr Rechtsanwalt Eisenberg - mit
Erfolg. Sogar wahrheitsgemäße Zititate können also ins Gefängnis
führen ...
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Barbara Keller, Journalistin, Mitglied der DJU (Deutsche Journalisten Union, Verdi), hatte sich von dem DJU Anwalt beraten lassen - falsch, wie sich herausstellte.
Mt der Folge, daß sie nicht fristgemäß reagerte.
Also Ordnungsgeld. 1.000 Euro - dazu noch das Geld für den
Gutverdiener Ra. Eisenberg - das war zu viel für sie.
Also ging sie stattdessen 10 Tage in die Haft.
Warum ?
Weil sie berichtet hatte, wie Häftlnge vor Geircht ausgesagt hatten, daß in der JVA Tegel russische Schutzgeld Erpresser ihr Unwesen trieben. (Hier ein Bericht, der soweit noch nicht angegriffen wurde)
Was die Autorin dann im Knast erleben mußte war genau das, was auch ein Strafgefangener erleben muß: Die fast vollständige Entwertung der Grundrechte. ("... sechs Quadratmeter großen Zelle mit Doppelbett, Lauffläche drei Quadratmeter. Morgens und abends Lebendkontrolle. Tür auf, Tür zu....")
Der Bericht ist hier nachzulesen
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11 Jahre Haft in China,
nur
11 Monate in Deutschland (Niehenke)
außer bei Holocaust Leugnung (12
Jahre ) |
Urteil
gegen Liu Xiaobo: " Elf Jahre Haft für das freie Wort" Ein
Kommentar von Andreas Lorenz, Peking
"Wir sollten damit
aufhören, Worte zu kriminalisieren." So
steht es in der Charta 08, einem Manifest chinesischer
Regierungskritiker - doch Chinas Mächtige sehen
das anders: Worte sind für sie gefährlich,
freie Meinungsäußerung bedroht ihre Macht
und ihre Privilegien.
Wenn Bürger Behörden und Politiker kritisieren......ist
die Vorgehensweise in China zweifelsohne härter als in Deutschland
.....z.B. statt mehrjähriger
Haftstrafe "nur" 11 Monate Ordnungshaft ......Fall Niehenke
....oder die Anordnung von Ordnungshaft im Eilverfahren und ohne
Beweiserhebung durch ein deutsches Gericht..... Quelle |
... mal was anderes ...
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