Die rechtlichen Grundlagen
für die Pressezensur in Deutschland
Natürlich ist im Grundgesetz die Informations-
und Meinungsfreiheit als grundsätzliches Menschenrecht
verankert.
Aber seither ist viel Wasser erst den Rhein und dann die
Spree heruntergeflossen. Ein immer wilder wucherndes Gestrüpp
von Gesetzen ist entstanden, welches diese Freiheiten in
enge Grenzen verbannt hat.
Zunächst ist da das Persönlichkeitsrecht zu nennen,
welches zum Schutz der individuellen Integrität geschaffen
wurde, aber von der Wirtschaft und der Politik systematisch
ausgebeutet wird, um Kritik an Produkten und dubiosen Geschäftspraktiken
zu unterbinden.
siehe die
rechtlichen Grundlagen für Maulkörbe
Eine Pressezensur wird heute aber auf breiter Front und
viel erfolgreicher, als früher ausgeübt. Das liegt
am Internet.
Durch das Telemedien Gesetz wurde eine
anonyme Meinungsäußerung unmöglich gemacht
(Impressumspflicht). (Anonymität
als Schutz demokratischer Freiheiten)
Während gewerbliche Angeboite nur einer eingeschränkten
Impressumspflicht unterliegen, gibt es für journalistisch-redaktionell
gestaltete Angebote das "Maximalimpressum", so
daß für jedes einzelne Wort die Verfolgbarkeit
von vornherein geregelt ist. Mehr >>> Das "Maximalimpressum
des TMG" |