Gesellschaftlicher Konsens als Sprech- und Denkverbot

Gesellschaft als Zensor
Ideologien gegen die Meinungsfreiheit
Beispiel Süddeutsche
Internet - die neue Gefahr - Kontrollansätze  
Pressefreiheit in der Realität
Zensur in der Realität
Intoleranz
Verbotsklima

Sanktionen gegen die Redefreiheit
Gefängnis und andere Sanktionen gegen die Redefreiheit
Verbote gegen Kunst und Literatur
Verbotsklima
Erfahrungen mIt der Intoleranz

Auswege in die Freiheit
Was tun,
wenn der Maulkorb zu eng wird ?

Zeitgeister - Deutschland life

Schöne kurze Filme
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Das Indische Räderwerk

Eine Reise-Geschichte
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Viva Mierva

Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
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Which Time I'm Dead

Indien: wenn ich einmal tot bin
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Google Zensur: = Selbstjustiz im legalen Rahmen
Immer häufiger wird Google per Abmahnung dazu gezwungen, kritische Webseiten aus dem Such-Index zu nehmen. Vor allem in Deutschland, wo es durch eine einfache Abmahnung nebst Einstweiliger Verfügung möglich ist, Google ohne Beweise zur Zensur zu zwingen.
Als Google Nutzer kann man diese Zensur umgehen - wenn man nicht mit Google.de auf Suche geht. Wie das geht ? Hier die Info

Es gibt keine freie Meinungsäusserung im Internet ?
In der Praxis ist es für den normalen, engagierten Bürger in Deutschland ziemlich unmöglich geworden, eine kritische oder unabhängige Meinung zu Wirtschaft oder zu Politikern öffentlich zu äussern. Ein beredtes Beispiel liefert die Schliessung von Marcel Bartels "Mein Parteibuch". Traurig und lesenswert dieser Erfahrungsbericht

  • Die Wirklichkeit und das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit - in Deutschland

Eine der wichtigsten Internet-Seiten zum Thema Äusserungsrecht vor Gericht in Deutschland ist die Seite www.buskeismus.de von Rolf Schaelicke.
Der Bürgerrechtler aus der ehemaligen DDR muss teuer bezahlen dafür, dass er seine versprochenen Grundrechte wahrnimmt. Bisher (Nov. 2009) sind 47 Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen ihn bzw. gegen seine Seite beantragt worden.
41 Einstweilige Verfügungen wurden erlassen.
6 Anträge wurden zurückgewiesen.
Über 60.000 Euro musste Herr Schaelicke bisher für die Verteidigug seiner Rechte aufbringen. Die Verfahren sind weitestgehend seit Jahren anhängig. Hier berichtet er über den Stand der Dinge


Es gibt verschiedene Zensur-Methoden : legal - illegal - freiwillig

1. Die legale Zensur
= die Informations- und Meinungsfreieheit wird eingeschränkt durch

a) Gesetze
  (Ehrenschutz, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz usw

b) Selbstjustiz im legalen Rahmen
- z.B.: Abmahnung und Einstweilige Verfügung - die Informations- und Meinungsfreieheit wird - abweichend vom Prinzip der Unschuldsvermutung - unter Beweiszwang gestellt. Siehe Allgemeine rechtliche Grundlagen

2. Die illegale Zensur

Selbstjustiz als das Recht des Stärkeren
- in Form von Druck, Erpressung und krimineller Bedrohung unter Auslassung des Rechtsweges. ("Wenn Sie Ihre Internetseite nicht löschen, dann werden Sie was erleben...")
Am Rande dieser Methode - sozusagen in einer legalen Grauzone - kann man die (unberechtigte) Abmahnung mit Kostendrohung einordnen. Siehe Selbstjustiz

3. Die freiwillige Selbstzensur = die Informations- und Meinungsfreieheit wird von innen ausgehöhlt ("Vorauseilender Gehorsam" - "Quoten-Diktat" - PR Kampagnen gegen Bezahlung usw - Medien und Journalisten werden abhängig gemacht von wirtschaftlichen oder politischen Interessenten.