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| Das Eye Net Äusserungsverbot
Das OLG München verbietet eine Äusserung
als unlauter, da der
Äussernde beruflich die gleichen Kundenkreise wie
der Kritisierte anspricht.
Das Gericht schliesst daraus, dass die Äusserungen
aus niederen Beweggründen
gemacht wurden - denn der Äussernde erhoffte sich
so wettbewerbsrechtliche Vorteile. Die Äusserungen
seien daher unlauter.
Aus dem
Urteil:
Der Beklagte wird verurteilt, ... es
... zu unterlassen, ... öffentlich gegenüber Dritten
direkt oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen, dass
die Kläger Beziehungen zur "Adressbuch‑ und Porno‑Mafia" unterhalten... "
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2009 / 2010 - Der aktuelle Stand: Verfassungsbeschwerde eingelegt
Das OLG Urteil war ein Endurteil. Dagegen wurde beim BGH ein Revisionsantrag
gestellt. Dieser wurde zurückgewiesen. >>> Die
Abweisung des Revisionsantrags durch den BGH
Der Instanzenweg ist erschöpft. Es wurde daher Verfassungsbeschwerde eingereicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht
hat jeder Bürger Redeerlaubnis - es gibt keinen
Anwaltszwang.
Natürlich bestehen kaum Aussichten auf Erfolg. Aber
es ist eine Gelegenheit, das Bundesverfassungsgericht auf
die Schieflage der Rechtsprechung hinzuweisen.
Das Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit ist - wenn
solche Urteile wie in diesem Fall geschehen - deutlich in Gefahr. Zur
Verfassungsbeschwerde |
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