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  Dürfen Namen nicht in den Metatags einer informierenden Webseite genannt werden ?
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Eine Reise-Geschichte
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  • Verbotene Metatags - Namens- und Markenschutz als Vorwand für Äusserungsverbote

Wirtschaftsbetrüger nutzen gerne die Namen und Markenbezeichnungen seriöser Firmen, um eigene, wertlose Imitate zu verkaufen. (Beispiel: Adressbuchbetrüger - Gelbe Seiten, Branchenbuch etc) Durch Nennung der seriösen Firmen in den Metatags werden Nutzer auf die falschen Seiten gelockt und abgezockt. Das hat der BGH verboten.

Nun nutzen dubiose Wirtschaftsunternehmen dieses BGH Verbot, um Kritik im Internet an ihren Firmen zu unterdrücken. In Abmahnungen will Anwalt Neuwald das BGH Urteil auch auf Titeltags anwenden. Wenn aber die freie Presse weder für die Suchmaschienen in Metatags noch in der Seiten - Überschrift die kritisierte Firma oder ihr Produkt nennen darf - dann ist die Berichterstattung praktisch tot. Denn sie wird nicht gefunden.
Das ist eine neue - bisher in München und Köln erfolgreich praktizierte - Methode, um unabhängige Information und Meinung zu unterdrücken.(2010) >>> Zur ausführlichen Dokumenatation der Metatag Verfahren

  • Die Eye net Verfahren - Äusserungsverbot bei wirtschaftlicher Konkurrenz
Immer stärker wird das Äusserungsrecht von wirtschaftlichen Sondergesetzen und Urteilen dominiert.
So sind im Konkurrenzkampf kritische Äusserungen über den wirtschaftlichen Konkurrenten mehr oder weniger verboten. Grundsätzlich gilt die Annahme, dass Kritik am Konkurrenten aus niederen Beweggründen geschieht - nämlich um dessen Kunden abzugreifen.

Da häufig Handelsrichter im Turnusverfahren bei den Gerichten auch als Richter in der Medien- und Pressekammer eingesetzt werden, werden unweigerlich die rigiden wirtschaftlichen Äusserungsverbote auf die Medien übertragen.
So geschehen bei den Eye Net Verfahren. Das OLG München verbot Äusserungen mit Bezugnahme auf die Konkurrenzsituation des Beklagten. Das Verfahren ist inzwischen beim Verfassungsgericht anhängig. (stand März 2010) Zur Startseite der Eye net Dokumentation