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- Verbotene
Metatags - Namens- und Markenschutz als
Vorwand für Äusserungsverbote
Wirtschaftsbetrüger nutzen gerne die Namen und Markenbezeichnungen
seriöser
Firmen, um eigene, wertlose Imitate zu verkaufen. (Beispiel:
Adressbuchbetrüger - Gelbe Seiten, Branchenbuch etc) Durch
Nennung der seriösen Firmen in den Metatags werden Nutzer
auf die falschen Seiten gelockt und abgezockt. Das hat
der BGH verboten.
Nun nutzen
dubiose Wirtschaftsunternehmen dieses BGH Verbot, um Kritik
im Internet an ihren Firmen zu unterdrücken.
In Abmahnungen will Anwalt Neuwald das BGH Urteil
auch auf Titeltags anwenden. Wenn aber die freie Presse
weder für
die Suchmaschienen in Metatags noch in der Seiten - Überschrift
die kritisierte Firma oder ihr Produkt nennen darf - dann
ist die Berichterstattung praktisch tot. Denn sie wird
nicht gefunden.
Das ist eine neue - bisher in München und Köln
erfolgreich praktizierte - Methode, um unabhängige
Information und Meinung zu unterdrücken.(2010) >>> Zur
ausführlichen Dokumenatation der Metatag Verfahren
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- Die Eye net Verfahren - Äusserungsverbot
bei wirtschaftlicher Konkurrenz
Immer stärker wird das Äusserungsrecht von wirtschaftlichen
Sondergesetzen und Urteilen dominiert.
So sind im Konkurrenzkampf kritische Äusserungen über den wirtschaftlichen Konkurrenten mehr oder weniger verboten. Grundsätzlich gilt die Annahme, dass Kritik am Konkurrenten aus niederen Beweggründen geschieht - nämlich um dessen Kunden abzugreifen.
Da häufig Handelsrichter im Turnusverfahren bei den
Gerichten auch als Richter in der Medien- und Pressekammer
eingesetzt werden, werden unweigerlich die rigiden
wirtschaftlichen Äusserungsverbote
auf die Medien übertragen.
So geschehen bei den Eye Net Verfahren. Das OLG München
verbot Äusserungen
mit Bezugnahme auf die Konkurrenzsituation des Beklagten.
Das Verfahren ist inzwischen beim Verfassungsgericht anhängig.
(stand März 2010)
Zur
Startseite der Eye net Dokumentation |
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