Persönlichkeitsrecht
gegen Informations- und Meinungsfreiheit.
Das Recht kommt immer dann der
ideellen Gerechtigkeit nahe, wenn es das Gleichgewicht halten
kann zwischen gegensätzlichen, berechtigten Ansprüchen.
Solche berechtigte Ansprüche sind zunächst nur vage als allgemeines
"Rechtsempfinden" in der Kultur einer Gesellschaft
vorformuliert.
Sie finden dann in der Gesetzgebung ihren formalen Rahmen.
Hierbei bilden die Grundrechte das Fundament.
Das Recht auf Informations-
und Meinungsfreiheit: ist so ein Grundrecht. Es
schützt
den Lebensnerv einer demokratischen Gesellschaft. Es
wird lediglich eingeschränkt durch die Formel:
"... Diese Rechte finden
ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht
der persönlichen Ehre..." Mit diesen Worten wird auf
das Grundrecht der Menschenwürde angespielt.
Das Persönlichkeitsrecht:
Ein explizites "Persönlichkeitsrecht"
ist in den Grundrechten nicht festgehalten worden. Erst
seit den 1950er Jahren wurde es in "richterlicher
Rechtsfortbildung" - also in der täglichen Rechtsprechung
- entwickelt. Dies geschah durch Ableitung aus Art.
1 Abs. 1 GG (Menschenwürde)
in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG ( freie
Entfaltung der Persönlichkeit ). Wenn also heutzutage
auf das
"Allgemeine Persönlichkeitsrecht" (APR) Bezug
genommen wird, dann handelt es sich um eine Fülle von
Urteilen, wleche als "Gewohnheitsrecht" anerkannt sind.
Die Persönlichkeitsrechte wurden durch
den Druck bestimmter Lobbys (vor allem aus Wirtschaft und Politik)
so sehr in den Vordergrund geschoben, dass heute das Grundrecht
auf Informations- und Meinungsfreiheit bedroht scheint.
Es gibt also
eine natürliche
Unverträglichkeit
zwischen dem Anspruch auf den Schutz einer unverletzlichen
Persönlichkeit und dem Anspruch auf Informations- und
Meinungsfreiheit.
Diese Unverträglichkeit
tritt zum Beispiel automatisch immer dann zutage, wenn Personen
( Politiker / Wirtschaftsfirmen ) kritisiert werden.
Die Gerichte werden in solchen Fällen ( in der neueren
Entwicklung ) immer öfter zu einem unverlässlichen,
wankelmütigen
und oft willkürlich entscheidenden Gegner der Informations-
und Meinungsfreiheit.
Da die freie Meinungsäusserung ja meist als Kritik wahrgenommen
wird, fühlt sich fast zwangsläufig der Kritisierte
in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt -
er sieht sich in seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten und
in seinem Ruf durch die Kritik geschädigt.
Bisher gab es zwischen den Interessenten an den beiden
Rechten ein gewisses Gleichgewicht der Kräfte - es hiess
meist Presse gegen Wirtschaft / Politik / Prominenz - wenn
es vor Gericht um Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
ging. Und die Presse konnte ja auch ein Budget für "grundrechtliche" Gerichtskosten
gleich einplanen. Das kann der einfache Bürger nicht.
Andererseits: Jeder kann heute im Internet seine Meinung veröffentlichen
- was ja bisher für die meisten Menschen nur im privaten
Kreise möglich war. Damit kommt unsere Gesellschaft ihrem
grundrechtlich fixierten Ideal einer Demokratie näher
denn je. (Basisdemokratie)
Aber die Wirklichkeit tickt dann doch anders.
Die wirtschaftlich Mächtigen besitzen
das reale Privileg, vor Gericht ziehen zu können
(Finanzierung). So wird die Rechtsprechung mehr und mehr
zugunsten des Persönlichkeitsrechts
verändert. Das Rechtssystem
kann gar ncht anders, als unter dem permanenten Druck der
Lobbys der Meinungsfreiheit den Hahn zuzudrehen.
Denn es gilt im Recht, dass
derjenige, der sich nicht oder schlecht verteidigt, schuldig
ist.
Derjenige, dem das Geld zur Verteidigung fehlt, oder der,
der den schlechteren (billigeren) Rechtsanwalt hat, hat grössere
Chancen, einen Prozess zu verlieren oder gar nciht führen zu
können.
So entstehen Urteile, welche als Muster für
neue Streitfälle
genommen werden - die urteile schreiben eine neue Rechtswirklcihkeit
- und das bedeutet auf lange Sicht: keine Chance für
die bürgerlichen
Freiheiten.
Daneben wird unter dem Druck der Lobbyisten ein Gesetz
nach dem anderen erlassen, uzm die ursprünglich einmal
als Grundrecht gedachten Freiheiten im Internet und im Alltag
immer weiter einzuschränken.
> Der
Internetfaktor: Wie
die Meinungsfreiheit mithilfe des Beleidigungsschutzes abgeschafft
wird
> Die
Veränderung demokratischer Grundlagen durch die alten
DDR Eliten |