Drei Verhandlungen - 27 O 665/09, 27 O 624/09, 27 O 787/09 - am Donnerstag, 10.06.2010, fallen
aus.
Der Kläger, Rechtsanwalt Dr. Schertz hat die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Es bleibt bei der Verhandlung 27 O 504/09, Landgericht Berlin, Tegeler Weg, ZK 27, Saal 143, 11:30 Siehe hierzu den Bericht auf Beuskeismus de
Aufgehoben wurden die "Schertz" Termine
27 O 665/09 (11:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 624/09 (11:45) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 787/09 (12:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
Dabei sollte es um folgendes gehen:
Berufsverbot mit der Methode Schertz:
Gegen Rolf Schälike hatte
Herr Schertz die "originelle" Idee, sich als Opfer eines "Internet
Stalking" zu bezeichnen. Er beschuldigtre Herrn Schälicke, ein "Cyber Stalker" zu
sein.
Damit erreichte er, dass
es Herrn Schälike verboten wurde, sich ihm auf 50 Meter
zu nähern - mit anderen Worten: Schälike konnte die Gerichtssäle
nicht mehr betreten, in denen sich Herr Schertz aufhielt - und
somit konnte Schälike auch nicht mehr über die entsprechenden
Verfahren berichten. So hatte Schertz also eine neue Art "Berufsverbot" für
den Publizisten Schälike durchsetzen können.
Auch darum wird es am Donnerstag
vor dem LG Berlin gehen.
Die Vorgeschichte:
Dr. Schertz ist gerne als Kläger in der berüchtigten
Pressekammer Hamburg aktiv, um dort Persönlichkeitsrechte
gegen viele Arten von Information zu verteidigen. (Siehe
Zapp Bericht) .
Rolf Schälike, der regelmässig über die Verfahren in der Hamburger
Pressekammer - witzig und unterhaltsam - berichtet, hatte daher
auch öfter über Herrn Schertz zu berichten.
Herr Schertz nahm aber übel und Dutzende von Einstweiligen Verfügungen
gingen über Herrn Schälike nieder.
Der aber wehrte sich - trotz
der immensen Kosten, die da auf ihn zukamen.
Herr Schertz zog alle
Register. 3 Richter lehnte er inzwischen als befangen ab - Ausgerechnet
jene 3 Richter, welche ihm zunächst willig Einstweilige Verfügungen
ausgestellt hatten. In den nachfolgenden Verhandlungen gaben diese
3 Richter jedoch mehr und mehr zu erkennen, dass sie
die Verfügungen
im Wesentlichen nicht aufrecht erhalten würden. Kein Problem
für Herrn Schertz. Dann müssen eben andere Richter her.
Es sieht aber trotzdem so aus, als ob die kleine Laus Schälike
dem "Rechtsgelehrten" Schertz nicht zu Kreuze kriechen muss.
Schälike hat als Widerständler in der DDR schon einiges eingesteckt,
ohne einzuknicken - mit seinem Widerstandswillen hat Herr Scherz
wohl nicht gerechnet. Und Schälike hat die lange Durststrecke von
der Einstweiligen Verfügung bis zur Hauptsache Verhandlung
nicht gescheut.
Die Schertz Verfahren können für
die Berliner Pressekammer zur Gretchenfrage werden. In
letzter Zeit war auch in Berlin immer häufiger die Informationsfreiheit
zugunsten der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt worden.
Inzwischen hat aber das Bundesverfassungsgericht
ein paarmal Hamburger Urteile mit persönlichkeitslastigem Tenor
zurückgepfiffen.
Es ist durchaus realistisch zu erwarten, dass daher die Chancen für
Herrn Schälike gut stehen.
Aber wer weiss schon was passieren wird
- vor Gericht
und auf hoher See gelten keine ? Wetterberichte ?. |