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Die rechtmäßige Verfolgung des Gerichtsreporters Rolf Schälike

Rolf Schälike hat wegen seiner Berichterstattung aus der Hamburger Pressekammer unter Busmkeismus.de zahllose Einstweilige Verfügungen von einem Rechtsanwalt Dr. Schertz erhalten.

Dr. Schertz gibt sich als Koryphäe wenn es um Maulkörbe für die Medien geht. Aber er lässt sich auch nicht von kleinen Internet Publizisten "ans Bein pinkeln" und klagt dann in eigener Sache.


Drei Verhandlungen - 27 O 665/09, 27 O 624/09, 27 O 787/09 - am Donnerstag, 10.06.2010,  fallen aus.
Der Kläger, Rechtsanwalt Dr. Schertz hat die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Es bleibt bei der Verhandlung 27 O 504/09, Landgericht Berlin, Tegeler Weg, ZK 27, Saal 143, 11:30 Siehe hierzu den Bericht auf Beuskeismus de

Aufgehoben wurden die "Schertz" Termine
27 O 665/09 (11:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 624/09 (11:45) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 787/09 (12:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike


Dabei sollte es um folgendes gehen:

Berufsverbot mit der Methode Schertz:
Gegen Rolf Schälike hatte Herr Schertz die "originelle" Idee, sich als Opfer eines "Internet Stalking" zu bezeichnen. Er beschuldigtre Herrn Schälicke, ein "Cyber Stalker" zu sein.
Damit erreichte er, dass es Herrn Schälike verboten wurde, sich ihm auf 50 Meter zu nähern - mit anderen Worten: Schälike konnte die Gerichtssäle nicht mehr betreten, in denen sich Herr Schertz aufhielt - und somit konnte Schälike auch nicht mehr über die entsprechenden Verfahren berichten. So hatte Schertz also eine neue Art "Berufsverbot" für den Publizisten Schälike durchsetzen können.
Auch darum wird es am Donnerstag vor dem LG Berlin gehen.

Die Vorgeschichte:
Dr. Schertz ist gerne als Kläger in der berüchtigten Pressekammer Hamburg aktiv, um dort Persönlichkeitsrechte gegen viele Arten von Information zu verteidigen. (Siehe Zapp Bericht) .

Rolf Schälike, der regelmässig über die Verfahren in der Hamburger Pressekammer - witzig und unterhaltsam - berichtet, hatte daher auch öfter über Herrn Schertz zu berichten.
Herr Schertz nahm aber übel und Dutzende von Einstweiligen Verfügungen gingen über Herrn Schälike nieder. Der aber wehrte sich - trotz der immensen Kosten, die da auf ihn zukamen.

Herr Schertz zog alle Register. 3 Richter lehnte er inzwischen als befangen ab - Ausgerechnet jene 3 Richter, welche ihm zunächst willig Einstweilige Verfügungen ausgestellt hatten. In den nachfolgenden Verhandlungen gaben diese 3 Richter jedoch mehr und mehr zu erkennen, dass sie die Verfügungen im Wesentlichen nicht aufrecht erhalten würden. Kein Problem für Herrn Schertz. Dann müssen eben andere Richter her.

Es sieht aber trotzdem so aus, als ob die kleine Laus Schälike dem "Rechtsgelehrten" Schertz nicht zu Kreuze kriechen muss. Schälike hat als Widerständler in der DDR schon einiges eingesteckt, ohne einzuknicken - mit seinem Widerstandswillen hat Herr Scherz wohl nicht gerechnet. Und Schälike hat die lange Durststrecke von der Einstweiligen Verfügung bis zur Hauptsache Verhandlung nicht gescheut.

Die Schertz Verfahren können für die Berliner Pressekammer zur Gretchenfrage werden. In letzter Zeit war auch in Berlin immer häufiger die Informationsfreiheit zugunsten der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt worden.

Inzwischen hat aber das Bundesverfassungsgericht ein paarmal Hamburger Urteile mit persönlichkeitslastigem Tenor zurückgepfiffen.
Es ist durchaus realistisch zu erwarten, dass daher die Chancen für Herrn Schälike gut stehen.

Aber wer weiss schon was passieren wird
- vor Gericht und auf hoher See gelten keine ? Wetterberichte ?.

Ergänzend dazu: Wie die erste Verhandlung am 17. 03. 2010 über die Einstweilige Verfügung wegen "Internet Stalkings" ausging