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"recht unrgerecht " - betrügerfreundlich ? - Die Zaharztgeshcichte

Gomopa berichtete im Newsletter am 14. 11. 09

Zahnärzte leben „von der Hand in den Mund“, das ist bekannt. In Neu-Ulm kam kürzlich ein angeblicher Privatpatient in eine Zahnarztpraxis, ließ sich eingehend untersuchen und man kam zu dem Schluss, dass eine „Generalüberholung“ von Nöten wäre. Gesagt getan, Zähne raus, Kronen und Brücken rüber und kurze Zeit später war es fertig, das neue „Esszimmer“. Alles in allem Behandlungen und Dienstleistungen von Drittanbietern von rund 9.000,- Euro.

Einige Zeit nachdem der Zahnarzt die Rechnung ausstellte musste er feststellen, dass er anscheinend einem Betrüger aufgesessen war. Der Mann war nicht krankenversichert und offiziell pleite. Mehrere Offenbarungseide zierten seine Auskünfte. Klagen zwecklos! Wer nicht krankenversichert ist, aber neue Zähne bestellt, der begeht - ohne Wenn und Aber -  einen Eingehungsbetrug und als Betrüger muss man damit rechen angezeigt zu werden.

So dachte auch unser Arzt. Er zeigte seinen Schuldner an, was zur Folge hatte, dass er  damit selbst ins Visier des Staatsanwalts kam und einen Strafbefehl über 20.000 Euro erhielt. Die Staatsanwaltschaft nämlich war der Meinung, dass mit seiner Strafanzeige gegen einen Patienten der Arzt gegen die Schweigepflicht verstoßen habe. Den Namen des Täters hätte er nicht benennen dürfen. Der Zahnarzt ging gegen die Strafe in Berufung. Nun denn ...
 
 
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