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Recht und Gerechtigkeit - Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee
Räuberische Aktionäre
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Wie räuberische Aktionäre das Rechtssystem nutzen, um Firmen zu hohen Abfindungen zu nötigen.

Mehr als 70 Prozent der Spezialisten aus deutschen Aktiengesellschaften gehen davon aus, dass sogenannte „räuberische Aktionäre“ bei den anstehenden Hauptversammlungen deutscher Unternehmen ein relevantes Thema sein werden. Das geht aus dem neuesten „Finanzmarkt-Trendmonitor“ hervor, an dem sich mehr als 270 Mitarbeiter aus den Investor-Relations-Abteilungen (IR) der großen deutschen Aktiengesellschaften beteiligt haben.

Der Hintergrund ist eindeutig: Weil viele Unternehmen im vergangenen Jahr von Klagen ihrer Aktionäre „kalt erwischt“ wurden, bereiten sich jetzt ganze Stäbe auf mögliche Blockaden potenzieller „Berufskläger“ vor.

Ziel und Strategie der Kläger sind fast immer gleich: Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten, um so deren Eintrag ins Handelsregister und damit Wirksamkeit zu verhindern.

Anschließend einigen sich in aller Regel beide Parteien, und die Kläger streichen oftmals fünfstellige Beträge ein. Denn an einem Verfahren ist niemandem gelegen.

Die Streitpunkte - beispielsweise Kapitalerhöhungen - dulden keinen Aufschub um mehrere Jahre. So lange würde ein Verfahren dauern. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Theodor Baums ermittelte in einer empirischen Studie ein „Klagegewerbe“ aus rund 40 Personen.

Besonders viele Klagen reichte die JKK-Beteiligungs GmbH mit ihrem Geschäftsführer Jochen Knoesel ein. Oben in der Rangliste steht auch die Pomoschnik Rabotajet GmbH. Aus dem Russischen übersetzt heißt das: Der Vertreter arbeitet. Als Inhaber fungierte Klaus Zapf.

Der Berliner Umzugsunternehmer geriet bundesweit in die Schlagzeilen, als ihn das Frankfurter Landgericht wegen Rechtsmissbrauchs und „sittenwidrigen“ Verhaltens verurteilte.

Zapf und seine Mitstreiter hatten als Preis für die Rücknahme ihrer Klage gegen die damalige Nanoinvests AG je 3 500 Bezugsrechte für neue Aktien gefordert, obwohl sie zusammen nur 53 Anteile besaßen.

Juristen sprachen deshalb von „räuberischer Erpressung“.
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Quelle: HB   April 2008

 
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